
© Andreas Klaer
Rechtliche Bedenken: Potsdamer Bürgerbegehren Mietendeckel klagt nicht
Die Initiative geht nicht juristisch gegen die Kommunalaufsicht vor. Vor allem zwei Gründe sind dafür ausschlaggebend.
Stand:
Die Initiative für einen Potsdamer Mietendeckel wird nicht gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht klagen, die das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hatte. Dazu habe man sich nach rechtlicher Beratung entschlossen, hieß es in einer Pressemitteilung der Initiative, die für ihr Vorhaben 17.322 Unterschriften sammeln konnte.
Vor allem zwei Gründe seien dafür ausschlaggebend gewesen: Zum einen wäre im Falle einer Klage eine Entscheidung erst in fünf bis zehn Jahren zu erwarten, zum anderen stützte sich die Ablehnung der Kommunalaufsicht auf die Einschätzung, dass Mieten im kommunalen Wohnungsbestand als Gebühren und Tarife zu behandeln seien – gegen diese ist in Brandenburg jedoch kein Bürgerbegehren zulässig. Zudem hatte die Behörde vor drohenden Mehrkosten in Millionenhöhe gewarnt.
Die Initiative wertet ihre Aktion dennoch als Erfolg: „Ohne unser Bürgerbegehren wären ein mehrjähriges Mietenmoratorium, die anschließende Deckelung der Mietsteigerungen auf zehn Prozent in drei Jahren und die Änderung der Richtlinie für Grundstücksverkäufe nicht denkbar gewesen“, hieß es. Der Druck habe die Stadt und das kommunale Wohnungsunternehmen Pro Potsdam dazu gebracht, sich zu bewegen.
Die vielen Unterschriften für das Bürgerbegehren hätten deutlich gezeigt, dass die Mieten in Potsdam zu hoch sind und viele Bürger:innen ein Handeln der Politik fordern, so die Initiative. „Daher werden wir uns auch weiterhin mit verschiedenen Aktionsformen für bezahlbare Wohnungen und eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik in Potsdam einsetzen“, hieß es in der Pressemitteilung.
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