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Aus dem GERICHTSSAAL: Rechtsmediziner: „Es war Sexualfolter!“

Hauptangeklagter im Sadistenprozess ernsthaft erkrankt / Staatsanwalt forderte acht Jahre Haft für Mittäter

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Aus dem GERICHTSSAALHauptangeklagter im Sadistenprozess ernsthaft erkrankt / Staatsanwalt forderte acht Jahre Haft für Mittäter „In diesem Verfahren sollte ein Komplex von über 400 Straftaten aufgeklärt werden, darunter mehr als 300 schwerste Sexualdelikte, die zwischen Januar 2000 und Dezember 2004 verübt wurden. Dies ist uns nicht restlos gelungen, da der Hauptangeklagte ernsthaft erkrankt ist“, so Staatsanwalt Runde in seinem gestrigen Plädoyer im so genannten Sadistenprozeß. Seit dem 18. Juli musste sich André S. (41) u. a. wegen Vergewaltigung, Raubes und Rauschgifthandels vor dem Landgericht verantworten. Über 80 der angeklagten sexuellen Übergriffe sollen dazu gedient haben, die sadistischen Neigungen des Angeklagten zu befriedigen. Der Mitangeklagte Manuel Sch. (24) soll an sieben Sexualstraftaten sowie dem Überfall auf die Poststelle in Wilhelmshorst beteiligt gewesen sein. (PNN berichteten.) Da André S. derzeit im Koma auf der Intensivstation liegt und noch nicht abzusehen ist, ob und wann er wieder verhandlungsfähig ist, trennte das Gericht das Verfahren gegen ihn ab. So saß Manuel Sch. nun allein auf der Anklagebank. Wie schon an einem der vorhergehenden Prozesstage redete er seine Schuld klein, beteuerte, er sei von den Vernehmungsbeamten unter Druck gesetzt worden, habe letztlich gesagt, was sie offenbar hören wollten. Manuel Sch. – einst selbst Opfer von Big Daddy, wie Andrè S. in der Szene genannt wurde – soll sich später an den berüchtigten Waldfahrten, bei denen junge Männer nackt an Bäume gefesselt wurden, Plastiktüten über den Kopf gestülpt bekamen, mit einem Elektroschocker bedroht wurden und André S. oral befriedigen mussten, beteiligt haben. Derart „gestählt“ gehörten die Jugendlichen fortan zur Bande des Andrè S., brachen in Häuser ein, klauten Handys ... Widerspruch duldete der Ältere nicht. Aufmüpfigen drohten Straf-Waldfahrten, die noch grausamer ausfielen. Der mehrfach vorbestrafte Manuel Sch. – so die Anklage – habe einem jungen Potsdamer eine Schlinge um die Hoden gelegt, zugezogen und ihn mit einem Elektroschocker eingeschüchtert. Einem anderen, nackt an einen Baum gebunden, habe er zweimal in den Magen geboxt. In allen Fällen handelte er auf Anweisung von André S., beteuerte er. Rechtsmediziner Dr. Jörg Semmler sprach von Sexualfolter. Da die Gewalteinwirkung gegen die Hoden als äußerst sensibler Bereich offensichtlich nur von kurzer Dauer war, seien Nervenbahnen und Blutgefäße des Opfers nicht dauerhaft geschädigt worden. „Es erlitt aber mit Sicherheit heftige Schmerzen, nicht zu vergessen die psychischen Auswirkungen“, betonte der Gutachter. Durch den Einsatz eines Elektroschockers können Schmerzen, Krämpfe, ja absolute Handlungsunfähigkeit ausgelöst werden. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für Manuel Sch. Das Urteil ergeht am Freitag. Hoga

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