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Nauener Vorstadt: Rechtsstreit um Bertiniweg geht weiter

Die Stadt will Berufung im Rechtsstreit um den Bertiniweg am Jungfernsee. Betroffen ist auch Potsdams Ex-Dezernent Matthias Klipp.

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Nauener Vorstadt - Potsdam wird in einem Rechtstreit um die Widmung einer Straße am Jungfernsee aller Wahrscheinlichkeit nach in die nächste Instanz gehen. Indirekt betroffen davon ist auch Potsdams ehemaliger Baudezernent Matthias Klipp (Grüne). Das Verwaltungsgericht Potsdam hat im September – wie berichtet – in einem von Anwohnern per Feststellungsklage erwirkten Beschluss entschieden, dass eine Stichstraße des Bertiniwegs laut Brandenburgischem Straßengesetz keine private, sondern eine öffentliche Straße ist. Stadtplanungschef Andreas Goetzmann erklärte nun am Dienstagabend im Bauausschuss, die Stadtverwaltung warte noch auf die schriftliche Urteilsbegründung. Diese müsse man dann prüfen. Die Stadt stehe jedoch zu ihrer Rechtsauffassung. „Es spricht einiges dafür, dass wir in Berufung gehen“, so Goetzmann.

Anwohner hatten auf das Zufahrtsrecht zur ihrer Parzelle geklagt. Bleibt die nächste Instanz bei der Sicht des Verwaltungsgerichts, könnte das für Klipp unangenehme Folgen haben. Er hatte die Straßenfläche bei der Berechnung der Größe seines Hausbaus als privates Grundstück eingerechnet. Ist die Fläche eine öffentliche Straße, hätte sein Hausbau kleiner sein müssen. Wegen der Affäre um die Berechnungsgrundlage des Hauses war der Baudezernent 2015 gestürzt. Nachbarn gehen auch gegen die Baugenehmigung für sein Haus vor und sehen sich durch den Gerichtsbeschluss gestärkt.

Klipp selbst streitet sich mit Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) über die gegen ihn verhängte Disziplinarmaßnahme. Ihm soll für ein Jahr das Ruhegehalt, das er bis September 2017 bezieht, um zehn Prozent gekürzt werden – von 5700 Euro brutto auf 5100 Euro pro Monat. Grund: mehrere mittelschwere, teils vorsätzliche Dienstvergehen und Verstöße gegen Beamtenpflichten, wie die Einflussnahme auf Mitarbeiter beim Hausbau, die Täuschung von Stadtparlament und Jakobs. Klipp legte Widerspruch gegen die Maßnahme ein. Die ist aus Sicht des Rathauses milde. Erwartet wird, dass der Widerspruch abgelehnt wird. Dann kann Klipp vor das Verwaltungsgericht ziehen. mar, 

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