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Landeshauptstadt: Reiche: An Recht und Gesetz gebunden

Katholische Knabenschule bislang nicht genehmigungsfähig

Stand:

Katholische Knabenschule bislang nicht genehmigungsfähig Bildungsminister Steffen Reiche (SPD) hat sich kritisch zu den Plänen für eine katholische Knabenschule in Potsdam mit Zugang ab der 5. Klasse geäußert. Reiche sagte den PNN, sein Ministerium behalte zwar die Offenheit für Schulen in freier Trägerschaft bei, doch die von Anhängern von „Opus Dei“ („Werk Gottes“) geplante Schule könne derzeit aus mehreren Gründen nicht zugelassen werden. So sei höchstrichterlich entschieden worden, „wonach es in Brandenburg keine grundständigen Schulen geben muss“ – das heißt ein Übergang von der vierten Klasse zu einer weiterführenden Schule sei nicht möglich. Zudem widerspreche auch die an der katholischen Schule geplante Monoedukation, das heißt die getrennte Erziehung von Jungen und Mädchen, dem brandenburgischen Bildungsgesetz. Dort heißt es: „Schülerinnen und Schüler sollten in der Regel gemeinsam erzogen und unterrichtet werden.“ Das Gesetz lasse Ausnahmen nur da zu, wo Einzelunterricht – zum Beispiel im Sport – als sinnvoll erachtet werde. Reiche betonte, er wolle nicht die Mitgliedschaft von Eltern in „Opus Dei“ – einem 1928 gegründeten Orden, der die Menschen zu christlicher Vollkommenheit führen möchte – kritisieren, aber es sei verwunderlich, wie die Initiative auf die bisherigen Gespräche reagiert habe. Die Elterninitiative hatte nämlich über ihre Anwälte mitteilen lassen, dass man die Gesetzeslage anders interpretiere. Demnach würden die Regelungen des Brandenburger Bildungsgesetzes für staatliche, aber nicht für Schulen in freier Trägerschaft gelten. Reiche betonte hingegen: „Wir sind bereit, eine solche Initiative hilfreich zu begleiten – aber wir sind an Recht und Gesetz gebunden.“ Deshalb müsse die Initiative „mithelfen, dass ihr Antrag genehmigungsfähig wird“. Als grundständiges, monoedukatives Gymnasium könne die Schule nicht eröffnet werden. Um eine Knabenschule zu eröffnen, müsste erst das brandenburgische Bildungsgesetz geändert werden. Eine Entscheidung über die katholische Schule, die in einer Kaserne im Bornstedter Feld eingerichtet werden soll, könne bis zum Ende des Jahres fallen, „bei entsprechendem Entgegenkommen der Elterninitiative“. Bislang gäbe es noch keinen Antrag. M. Erbach

M. Erbach

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