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Homepage: Rektoren sehen Trendwende für Forschungsetat

Für die Wissenschaft Brandenburgs zeichnet sich für den Haushalt 2013/ 2014 eine Trendwende ab. Die Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) begrüßte, dass im geplanten Doppelhaushalt 2013/14 laut Eckwertberechnung des Wissenschaftsministeriums 262 Millionen Euro für die Hochschulen des Landes bereitstehen (2011: 252 Millionen).

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Für die Wissenschaft Brandenburgs zeichnet sich für den Haushalt 2013/ 2014 eine Trendwende ab. Die Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) begrüßte, dass im geplanten Doppelhaushalt 2013/14 laut Eckwertberechnung des Wissenschaftsministeriums 262 Millionen Euro für die Hochschulen des Landes bereitstehen (2011: 252 Millionen). Hinzu kämen Personalverstärkungsmittel sowie Mittel aus dem Hochschulpakt 2020, die nach den Vorgaben des Bundes den Hochschulen vollständig zur Verfügung zu stellen sind. „Wenngleich es damit wohl nicht gelingen wird, den letzten Platz im Vergleich der Bundesländer zu verlassen, ist dies dennoch ein wichtiges Signal sowohl für die Wirtschaft als auch für die zukünftigen Studierenden im Land Brandenburg“, hieß es von der Landesrektorenkonferenz. Die BLRK war jüngst zu einer Beratung zusammengekommen. Gegenstand war unter anderem die Frage, wie trotz schwieriger Haushaltslage im Land den doppelten Abiturjahrgängen Rechnung getragen werden könne, ohne eine Verschlechterung der Studienqualität in Kauf zu nehmen.

Laut BLRK bemühen sich die Hochschulen des Landes, den höheren Schulabgängerzahlen des doppelten Abiturjahrgangs qualitativ und quantitativ Rechnung zu tragen. „Priorität hat dabei die Verbesserung der Studien- und Betreuungsqualität“, sagte der BLRK-Vorsitzende, der Potsdamer Uni-Präsident Oliver Günther. Die Betreuungsqualität habe mit den derzeit zur Verfügung stehenden 5000 Euro pro Studierendem ein Rekordtief erreicht, so Günther. Hier lande Brandenburg im bundesweiten Vergleich mit Abstand auf dem letzten Platz. Auch müsse das Angebot an Masterstudienplätzen den kontinuierlich ansteigenden Bedarf reflektieren.

Mit Sorge betrachtet die BLRK zudem, dass auf politischer Ebene in einzelnen Bereichen die Hochschulautonomie nicht angemessen berücksichtigt werde. Das Verständnis von Hochschulautonomie zwischen Politik und Hochschulen komme nicht immer zur Deckung. Als Beispiel wurden die Fusionspläne bzw. die Verfahrensabläufe für die Hochschulen in der Lausitz genannt. Vor diesem Hintergrund haben die Landeshochschulen dem Wissenschaftministerium Änderungsvorschläge zur anstehenden Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes zukommen lassen. Kix

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