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Aus dem GERICHTSSAAL: Reuiger Exhibitionist

Kleine Mädchen erschreckt/Bewährung und Therapie

Stand:

„Die Anklage trifft zu. Solche Sachen habe ich gemacht“, räumt Björn B.* (34) unumwunden ein und erspart damit zwei kleinen Mädchen die peinliche Aussage im Zeugenstand. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den gehemmten, korpulenten Mann exhibitionistischer Handlungen an Kindern in zwei Fällen. Opfer seiner Aktivitäten in S- und Straßenbahn waren im Oktober vorigen Jahres die 11-jährige Marie*, einen Monat später Melissa*, damals zehn Jahre alt. „Ich habe mich kurz darauf in Therapie begeben. Da gehe ich auch heute noch hin“, lässt der Angeklagte das Gericht wissen.

Björn B. ist sichtlich aufgeregt. Doch er will reinen Tisch machen. Stockend berichtet der Mann von seinem verpfuschten Leben, dem Soziologie-Studium, das er nach 22 Semestern abbrach, einer gescheiterten Buchbinderlehre. Er spricht von finanziellen Nöten, dem Verlust der Wohnung und fehlenden Hobbys. „Ich bin depressiv und habe zu wenig Selbstbewusstsein“, schätzt er ein, reflektiert damit offenbar Erkenntnisse aus den Therapie-Sitzungen. Aktuell gehe es darum, sein Gewicht zu reduzieren und die berufliche Perspektive abzuklären. Noch ist Björn B. Empfänger von Arbeitslosengeld II. Doch er habe Aussicht, demnächst als Pflegehelfer eingestellt zu werden. Dann könne er auch daran denken, endlich seinen Schuldenberg abzubauen.

„Ich stehe nicht auf Kinder. Ich will wirklich etwas von Frauen“, beteuert der Angeklagte, dem der Arzt eine Verhaltensstörung im sexuellen Bereich attestierte . „Einmal hatte ich eine Beziehung. Die war aber bald wieder zu Ende.“

Es dauerte übrigens nicht lange, bis die Ermittler dem „unbekannten Sexualtäter“, nach dem im Herbst 2006 gefahndet wurde, auf die Schliche kamen. Das Tun von Björn B. wurde von einer Videokamera aufgezeichnet. Er selbst gab sich sehr schnell als Täter zu erkennen. So bedurfte es auch keiner Gegenüberstellung mit Marie und Melissa.

„Exhibitionismus ist kein Kavaliersdelikt“, gibt die Vorsitzende zu bedenken. „Ich möchte nicht, dass Sie das nächste Mal hier sitzen, weil Sie ein Kind angefasst haben.“ Staatsanwalt Peter Mitschke ergänzt: „Sie haben Probleme mit Ihrer psychischen Gesundheit. Aber Sie haben begonnen, diese Probleme durch eine Therapie zu minimieren. Deshalb kann die von mir beantragte Freiheitsstrafe von sechs Monaten auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Bedingung ist allerdings, dass Sie die Therapie beibehalten und erfolgreich beenden.“ Dem schließt sich das Gericht an, legt die Zeit der Bewährung auf zwei Jahre fest. Björn B. muss alle sechs Monate nachweisen, dass er sich nach wie vor in fachärztlicher Behandlung befindet.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (*Namen geändert.) Hoga

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