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Fall Elias und Mohamed: Revision am Bundesgerichtshof ab 28. Juni

Darüber, wie lange Mörder Silvio S., hinter Gittern bleibt, entscheidet bald Deutschlands oberstes Gericht für Strafsachen - der Bundesgerichtshof in Leipzig.

Stand:

Potsdam/Leipzig - Ende Juni verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision im Fall des Mörders des sechsjährigen Elias aus Potsdam und des vierjährigen Mohamed aus Berlin. Am 28. Juni soll der BGH über Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beraten – es geht speziell um die Frage, wie lange der Täter Silvio S. nicht mehr in Freiheit kommt. Die Verhandlung findet in Leipzig statt.

Am 26. Juli vergangenen Jahres hatte das Landgericht Potsdam den damals 33-jährigen Silvio S. wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt – allerdings ohne Sicherungsverwahrung. Silvio S. hatte Elias und Mohamed 2015 sexuell missbraucht und anschließend getötet, um den Missbrauch zu vertuschen. Daher hatte das Gericht auch eine strafverlängernde besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren weitgehend ausgeschlossen.

Kommt Silvio S. in Sicherheitsverfahrung?

Nach Ansicht von Nebenklägervertretern und Anklage wäre Silvio S. zum Serientäter geworden, hätte man ihn nicht gefasst. So hatte man in seinen Räumen in dem Ort Kaltenborn (Teltow-Fläming) unter anderem Beutel gefunden, in die Spielzeug, aber auch Fesselwerkzeug gepackt war. In seinem Auto war Chloroform entdeckt worden. Die Fälle waren nur aufgeklärt worden, weil die Mutter von S. ihren Sohn auf Fahndungsbildern erkannte und die Polizei informierte. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Generalbundesanwalt wie berichtet einem Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam angeschlossen, wonach der Verurteilte nach seiner Haft in Sicherungsverwahrung kommen soll. Diese dient dazu, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Verteidigung fordert, dass die besondere Schwere der Schuld zurückgenommen wird. Auch dieser Teil des Urteils wird nun in Leipzig überprüft. 

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