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Aus dem GERICHTSSAAL: Rewe-Mark in der Waldstadt ausgeraubt

Fast drei Jahre Haft für Beihilfe zum Überfall

Stand:

Wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung muss Maurice K. (25) für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der wegen zahlreicher Autodiebstähle Vorbestrafte hatte am 22. November 2010 einem Kumpel seinen Wagen und zwei Skimasken zur Verfügung gestellt, damit dieser und ein Komplize den Rewe-Markt in der Waldstadt überfallen können. Von der erhofften Beute wollte der Kumpel 4000 Euro Schulden zurückzahlen, die er bei Maurice K. hatte.

Mit dem Urteilsspruch blieb die 4. große Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Andreas Dielitz am Mittwoch knapp unter der mit allen Prozessbeteiligten getroffenen Absprache, wonach der Angeklagte nach einem „qualifizierten Geständnis“ eine Freiheitsstrafe nicht über drei Jahre zu erwarten hat. Staatsanwalt Dirk Niemann hatte drei Jahre, Verteidiger Karsten Beckmann zweieinhalb Jahre Haft beantragt. Maurice K. gab seinen Tatbeitrag unumwunden zu.

Der Überfall erfolgte gegen 20.30 Uhr. Die Kassiererin überließ den mit einer Pistole bewaffneten Maskierten den Inhalt der Kasse mit knapp 4000 Euro. Anschließend raubte einer der Täter einer Kundin noch die Handtasche. Dass es sich bei der Waffe um eine Spielzeugpistole handelte, ahnten die beiden jungen Frauen nicht.

Ursprünglich war Maurice K. im November 2011 von der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts wegen Raubes, räuberischer Erpressung sowie schweren Einbruchsdiebstahls und versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dagegen legte der Potsdamer Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil komplett auf, verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer.

Während des aktuellen Termins erklärte der nunmehr zuständige Vorsitzende Dielitz, der zweite Vorwurf, der dem Angeklagten zur Last gelegt werde, lasse sich nicht zweifelsfrei aufklären. Er stellte das diesbezügliche Verfahren vorläufig ein. Konkret ging es um den Diebstahl von zwei Gasflaschen aus einer Autowerkstatt und die versuchte Sprengung des Geldautomaten einer Bank in der Jägerstraße in der Nacht zum 17. November 2010. Die DNA-Spur, die auf einem am Tatort zurückgelassenen Elektroschocker gesichert wurde, stamme zwar mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ von Maurice K. Allerdings lasse sich seine Behauptung nicht entkräften, dass ihm das Gerät einige Zeit vorher gestohlen worden sei, erklärte der Richter.

Maurice K. wurde unmittelbar nach dem Rewe-Raub festgenommen, saß danach fast 19 Monate in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf das jetzt gesprochene Urteil angerechnet. Hoga

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