Landeshauptstadt: Rheumatologe Bohl-Bühler ab heute zugelassen
Innenstadt – Die Stadt Potsdam hat ab heute eine zweite zugelassene Facharztstelle für Rheumatologie. Wie der Berufungsausschuss am 29.
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Innenstadt – Die Stadt Potsdam hat ab heute eine zweite zugelassene Facharztstelle für Rheumatologie. Wie der Berufungsausschuss am 29. August entschied, darf Dr. Martin Bohl-Bühler ab dem heutigen 1. September als Facharzt für innere Medizin im Schwerpunkt Rheumatologie arbeiten. Damit endet eine 17-monatige Auseinandersetzung Bohl-Bühlers mit dem Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KV). Bohl-Bühler hatte seine Zulassung als rheumatologischer Facharzt am 6. April 2005 beantragt. Diese wurde dem Arzt im August desselben Jahres abgelehnt. Bohl-Bühler ging in ein Widerspruchsverfahren. Der Berufungsausschuss vertagte sich am 28. März 2006, um erneut den Bedarf für die Stadt Potsdam zu prüfen. Bohl-Bühler hatte inzwischen in eine komplette rheumatologische Facharztpraxis in der Friedrich-Ebert-Straße investiert, durfte aber nur als Hausarzt arbeiten. „Der wirtschaftliche Druck stieg“, so Bohl-Bühler. Die PNN schilderte im Juli seinen Kampf um die Zulassung ausführlich in dem Beitrag „Es frisst die Leute schleichend“. Darin erklärte Prof. Angela Zink vom Deutschen Rheumaforschungszentrum der Charité Berlin: „Nach den Berechnungen der DGRh (Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie – d.Red) wären für Potsdam idealerweise 3 bis 4,5 internistische Rheumatologen, nach internationalen Mindeststandards mindestens 1,5 internistische Rheumatologen vorzusehen.“ Mit Dr. Jana Neumann, die an vier Tagen in der Woche als rheumatologische Fachärztin im Gesundheitszentrum des Klinikums Ernst von Bergmann arbeitet, kann die 145000-Einwohner-Stadt Potsdam nun auf 1,8 internistische Rheumatologenstellen verweisen. Bohl-Bühler empfindet nach seiner Zulassung „kein Stück Genugtuung“, aber „eine große Entlastung meiner Seele“. Wie er gestern mitteilte, habe die KV zwar wieder gegen seine Zulassung plädiert, dem sei der Berufungsausschuss aber nicht gefolgt. Nach der Zustellung des Bescheides in etwa 14 Tagen habe die KV einen Monat Zeit, gegen den Beschluss zu klagen. gb
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