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Mehrere Leser wendeten sich wegen einiger offenen Fragen zur neuen Kita-Beitragssatzung an die PNN.

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Kitas in Potsdam: Richtlinie für strittige Kita-Beiträge

Besserverdienende Eltern müssen mehr für die Betreuung ihrer Kinder zahlen, Geringverdiener profitieren von der neuen Beitragssatzung. Einige Fragen bleiben.

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Potsdam - Besserverdienende zahlen mehr für die Betreuung ihrer Kinder in Krippen, Kitas und Horten, sozial Schwache weniger: Mit der neuen Potsdamer Kitabeitragssatzung müssen die privaten Träger der Einrichtungen in diesen Tagen die Gebühren für die Kinderbetreuung neu berechnen. Mehrere Leser haben sich mit Fragen an die PNN gewendet – etwa zum Datenschutz und zum Verhalten bei strittigen Fällen. Dazu sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow, Eltern könnten bei der Festsetzung von vermeintlich falschen Beiträgen nur direkt beim Vertragspartner widersprechen – also bei den freien Trägern.

Allerdings würden in der Stadtverwaltung gemeinsam mit den Trägern Erläuterungen zur Elternbeitragssatzung erarbeitet, um „mit einer Sprache“ bei der Auslegung der Satzung sprechen zu können, wie Brunzlow sagte. „Unser Betreuungsplatzservice Kita-Tipp nimmt gern Fragen von Eltern entgegen und im Einzelfall auch Kontakt mit Trägern auf – er kann jedoch nicht in die privatrechtliche Ebene eingreifen.“ Im Klartext: Weisungen an die Träger kann die Stadt nicht erteilen.

Träger dürfen Daten der Eltern nicht ohne Einverständnis weiterleiten

Auch zum Datenschutz äußerte sich Brunzlow – schließlich verlangen viele Träger von den Eltern die Kopie der Lohnsteuerbescheinigung zur Berechnung der Beiträge. Hier gelte, dass die Träger die Daten nicht ohne Einverständnis der Eltern weiterleiten dürften, so Brunzlow. Ebenso müssten die Angaben gelöscht oder unkenntlich gemacht werden, sobald sie für die Festsetzung und Erhebung der Beiträge nicht mehr erforderlich sind.

Wie berichtet haben die Stadtverordneten nach einem Vorschlag des Jugendamts die bisherige Beitragsdeckelung für Familien mit einem Jahreseinkommen von mehr als 77 000 auf 149 000 Euro brutto angehoben. Das bedeutet etwa: Bisher mussten Eltern für acht Stunden Krippenaufenthalt 343 Euro monatlich zahlen. Wenn sie jetzt bis zu 150 000 Euro verdienen, sind – gestaffelt – bis zu 555 Euro pro Monat fällig, also bis zu 61 Prozent mehr. Dafür müssen Eltern, die unter 22 000 Euro erhalten, künftig keine Gebühren mehr zahlen. Bisher lag diese Beitragsfreigrenze bei 12 500 Euro.

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