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ATLAS: Roulette

Gerade noch mal die Kurve gekriegt: Nach einigem juristischen Hin und Her erlaubt die Stadt nun also doch den seit Monaten geplanten und in dieser Woche vom Oberverwaltungsgericht kurzfristig gekippten verkaufsoffenen Sonntag per Allgemeinverfügung. Es ist ein geschickter Schachzug, der Experten zufolge allerdings rechtswidrig sein könnte.

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Gerade noch mal die Kurve gekriegt: Nach einigem juristischen Hin und Her erlaubt die Stadt nun also doch den seit Monaten geplanten und in dieser Woche vom Oberverwaltungsgericht kurzfristig gekippten verkaufsoffenen Sonntag per Allgemeinverfügung. Es ist ein geschickter Schachzug, der Experten zufolge allerdings rechtswidrig sein könnte. Wenn Potsdamer und Touristen morgen durch die Läden schlendern, werden sie von der Aufregung hinter den Kulissen und dem Ärger vieler Händler, die das für Werbung, Personal und Waren ausgegebene Geld für den Sonntag schon perdu glaubten, nichts merken. Ein solches Szenario darf sich aber nicht wiederholen, die Planung der Händler darf nicht im juristischen Roulette aufs Spiel gesetzt werden. Die Stadt ist angehalten, ihre Verordnung rechtssicher zu gestalten und die seit Jahren bekannten Differenzen mit dem Land endlich zu klären – notfalls gerichtlich. Die Händler müssen sich darauf verlassen können. Das Land auf der anderen Seite muss sich vorwerfen lassen, dass es im Fall Potsdam mit einer Härte vorgeht, die es anderswo bisher nicht für nötig hielt: In den letzten Jahren konnte man in anderen brandenburgischen Städten an mehr als sechs Sonntagen einkaufen. Es muss gleiches Recht für alle gelten.

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