Landeshauptstadt: Rückschlag für geplante Trambrücke
Rechnungshof erklärt Kosten-Nutzen-Gutachten für untauglich: Wirtschaftlichkeits-Prüfung nicht möglich
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Innenstadt - Die Stadt Potsdam hat bei ihren Plänen für den Bau einer Trambrücke neben der Langen Brücke einen herben Rückschlag erlitten: Der Brandenburger Landesrechnungshof hat das Kosten-Nutzen-Gutachten für die Brücke für untauglich erklärt. In einem Brief des Rechnungshofes an das Bauministerium, über den Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) gestern die Stadtverordneten informierte, heißt es, das Gutachten reiche nicht aus, um die Wirtschaftlichkeit des Brückenneubaus zuverlässig zu beurteilen. Deshalb sehe der Rechnungshof zunächst von einer weiteren Prüfung ab.
Die Trambrücke, die im Zuge des Landtagsneubaus am Alten Markt geplant ist, soll zu einem großen Teil mit Fördergeldern aus dem Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bezahlt werden. Den entsprechenden Antrag hatte die Stadt mit ihrem Verkehrsbetrieb (ViP) beim Bauministerium gestellt. Der Rechnungshof hatte nach Angaben des Ministeriums die Antragsunterlagen bereits im vergangenen Oktober zur Prüfung angefordert. Schon zu diesem Zeitpunkt gab es Kritik an den Brückenbau-Plänen: Wolfram Meyerhöfer, Mathematiker und Mitglied der Fraktion Die Andere, warf der Stadt und dem Sanierungsträger wiederholt Manipulationen des Kosten-Nutzen- Gutachtens vor. Dieses wurde von der Forschungs- und Planungsgruppe Stadt und Verkehr (FGS) im Auftrag der Stadt erstellt – mit dem Ergebnis, dass die neue Brücke einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Dieser Argumentation folgt der Landesrechnungshof offenbar nicht. Wie Oberbürgermeister Jakobs sagte, fordere der Rechnungshof eine „umfassendere Betrachtung“ des Verkehrs in der Stadtmitte. Dazu müsse vielleicht das Gebiet, welches im Kosten-Nutzen-Gutachten betrachtet wird, erweitert werden. Außerdem habe der Rechnungshof empfohlen, für den Fördergeld-Antrag weitere Varianten zu prüfen. Bisher hat die Stadt nur die derzeitige Situation und die spätere mit Landtagsneubau und Trambrücke miteinander verglichen. Möglich sei aber beispielsweise auch, die Straßenbahn auf der Langen Brücke in die Seitenlage zu bringen. Allerdings gebe es dabei wohl statische Probleme, so Jakobs.
Wie die Stadt auf die Kritik des Landesrechnungshofes reagiert, stehe noch nicht fest, sagte der Oberbürgermeister. Er habe das Schreiben erst am Mittwochmorgen erhalten. Laut Bauministerium ist der Stadt aber eine Frist bis 13. April gesetzt, zu dem Brief Stellung zu nehmen. Dass es durch ein eventuell erforderliches neues Brücken-Gutachten zu Zeitverzögerungen beim Landtagsneubau kommt, wollte Jakobs nicht ausschließen. Ebenso könnte ein neues Gutachten zusätzliche Kosten verursachen.
Dass die Trambrücke nicht förderfähig ist, sei aber aus der Prüfung des Landesrechnungshofes nicht hervorgegangen, so der Oberbürgermeister. Linkspartei.PDS-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg sah das anders: „Wenn das die Förderfähigkeit nicht in Frage stellt, dann verstehe ich den Anlass des Schreibens nicht.“ Sollte es tatsächlich kein Fördergeld für die Brücke geben, müsse man sich „etwas anderes überlegen“, so Jakobs. „Oder die Tram rumpelt anderthalb Meter höher am Landtag vorbei.“
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