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Landeshauptstadt: Sanierung: Zahltag naht

Überfüllte Info-Veranstaltung in Babelsberg

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Babelsberg – Wer ein Grundstück im Sanierungsgebiet besitzt, muss damit rechnen, dass die Kommune ihn nach Abschluss der Maßnahmen zur Kasse bittet. „Ausgleichsbeträge lassen sich so gut wie nicht vermeiden“, zerstört Bernhard Bischoff jedwede Illusion. Horst Furtner vom Betroffenenrat im Sanierungsgebiet Babelsberg hatte den Ex-Beamten beim Berliner Senat und jetzigen Sachverständigen Bernhard Bischoff Donnerstagabend zu einem Fachvortrag ins Rathaus Babelsberg eingeladen. Der kleine Saal konnte die über hundert Besucher nicht fassen, so groß war das Interesse.

Wer im Grundbuch steht, muss eines Tages den Ausgleichsbetrag für die Wertsteigerung als Folge der Sanierung bezahlen. Das Problem dabei: Zur Werterhöhung führen nicht nur die direkt auf das Grundstück bezogenen Verbesserungen, sondern auch die allgemeine Aufwertung der beiden Babelsberger Sanierungsgebiete. Dazu zählen nicht nur Straßen und Versorgungsleitungen, sonder unter Umständen neue soziale Einrichtungen, Kindertagesstätten und anderes. Die Beträge können für den Einzelnen schmerzhaft sein, „denn nicht jeder ist in der Lage, innerhalb von 14 Tagen einige Tausender hinzulegen“, weiß Bischoff.

Wann die Beträge eingefordert werden, hängt vom Ende der Sanierung ab. Das kann noch fünf oder zehn Jahre währen. Auf jeden Fall muss das Ende der Sanierung durch eine neue Satzung besiegelt werden. Die Stadt lässt den Anfangswert und den Endwert der Grundstücke ermitteln. Das Jahr 1990 gilt in Babelsberg als Stichjahr für den Sanierungsbeginn, weil in diesem Jahr die vorbereitenden Untersuchungen stattfanden.

Neuerdings baut die Kommune darauf, dass die Eigentümer den Betrag vorzeitig ablösen. Dazu müssen beide Seiten einen Vertrag aushandeln. SPD-Stadtverordneter und Grundstücksunternehmer Wolfhard Kirsch sprach sich für die vorzeitige Ablösung aus. Dann könne die Kommune nämlich das eingezahlte Geld für die weitere Sanierung sinnvoll einsetzen und der Eigentümer habe ein unbeschränktes Verfügungsrecht über sein Grundstück. Bischoff hielt dem entgegen, dass bei einer vorzeitigen Ablösung auch Verluste für den Eigentümer entstehen können. Im Vorgriff sei nämlich der Betrag für eine hundertprozentige Sanierung zu zahlen. Und wenn die Sanierung bei siebzig Prozent gestoppt werde, habe der Frühzahler den Nachteil.

Wie Bischoff informierte, findet die Wertermittlung in Potsdam nach einem Modell statt, das sich in Niedersachsen bewährt habe. Die Berechung sei jedoch äußert kompliziert und es gebe dabei eine Reihe „handwerkliche Probleme“. Jedenfalls hat Bischoff das bei zwei Stichproben in Potsdam festgestellt. Daher sein Rat: „Die Wertermittlungen, welche die Verwaltung macht, sollten Sie sich ganz genau ansehen.“

In den Sanierungsgebieten sind die Grundstückseigner nicht schlechter dran als in anderen Gebieten der Stadt. Dort nämlich, darauf machte Kirsch aufmerksam, müssten sie teilweise erhebliche Erschließungsbeiträge für Straßenbau und Leitungsverlegungen bezahlen.

Günter Schenke

Günter Schenke

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