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Aus dem GERICHTSSAAL: Scharfe Patronen als Souvenir Anklage: Verstoß gegen Kriegswaffengesetz

Manch einer legt sich seltene Steine in die Vitrine, ein anderer stellt Modellautos darin aus. Für Matthias M.

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Manch einer legt sich seltene Steine in die Vitrine, ein anderer stellt Modellautos darin aus. Für Matthias M. (25, Name geändert) mussten es Patronen sein, entwendet während seines Dienstes bei der Bundeswehr. Dass drei davon scharf waren, ängstigte den ehemaligen Soldaten nicht, verschaffte ihm wohl einen besonderen Kick. Nein, Furcht, dass seine drei Kleinkinder die Dinger in die Hände bekommen könnten, habe er nicht verspürt, parierte der Potsdamer die Frage der Vorsitzenden. Die wären da nicht herankommen. Gestern wurde Matthias M. vom Schöffengericht wegen Unterschlagung sowie Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Da bereits in der Vergangenheit gegen ihn ergangene Sanktionen wegen Eigentumsdelikten mittlerweile getilgt wurden, konnte die Strafe zu zweijähriger Bewährung ausgesetzt werden.

Der inzwischen im Holz- und Bautenschutz Tätige sammelte während seiner aktiven Dienstzeit zwischen dem 1. April 2004 und dem 31. Januar 2006 beim Bund insgesamt 37 Übungspatronen, eine Nebelhandgranate sowie drei scharfe Gewehrpatronen. „Ich weiß, dass das verboten war“, gab Matthias M. zu. Angefangen habe alles damit, dass ein Kamerad während der allgemeinen Grundausbildung eine Patrone gefunden hatte, berichtete der demnächst vierfache Vater. „Er zeigte sie mir. Ich fragte, ob er sie mir als Andenken an die Bundeswehrzeit überlassen könnte.“ Dann habe er gewissermaßen Lunte gerochen, bei Übungen klammheimlich Munition abgezweigt. „Die Nebelhandgranate wollte ich für Silvester haben, um ein bisschen herumzunebeln“, erzählte der Angeklagte, erklärte er sich mit der außergerichtlichen Einziehung der bei einer Hausdurchsuchung sichergestellten Munition einverstanden.

„Sie haben zwar keinen Panzer bei der Bundeswehr gestohlen, aber die drei entwendeten Gewehrpatronen fallen nun einmal unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Und Sie hatten keine Berechtigung, derartige Munition zu besitzen“, führte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft aus, beantragte zwölf Monate auf Bewährung. Da das Schöffengericht von einem minder schweren Fall ausging, der Angeklagte bereits im Ermittlungsverfahren geständig war, konnte die geforderte Strafe halbiert werden. Hoga

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