Von Henri Kramer: Schiller-Gymnasium: Keine Einigung vor Gericht
Vergleich zwischen Potsdamer Einrichtung und Ex-Chef ihrer China-Schule gestern gescheitert
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Die internen Querelen um die chinesische Auslandsschule des privaten Potsdamer Schiller-Gymnasiums spitzen sich zu. Ein gestern angeregter Vergleich des Potsdamer Arbeitsgerichts lehnte das Lehrerehepaar Gabriele Markarian und Ulfrid Mattig ab. Damit geht der Streit um ihre fristlose Kündigung durch Andreas Mohry, dem Chef des Schiller-Gymnasiums, juristisch in die nächste Runde. „Bei der Kündigung wurden wissentlich falsche Angaben gemacht“, sagte Mathias Noll, Anwalt des Ehepaars. Mohry bestreitet dies vehement.
Dabei hätte es gestern einen Kompromiss geben können. Laut dem vorgeschlagenen Vergleich sollte der Träger des Schiller-Gymnasiums, die German-Chinese Education Exchange Society, den beiden noch in China lebenden Klägern jeweils 1750 Euro als Ausgleich für ihre fristlose Kündigung im Oktober überweisen, ohne dass Mohry als Direktor die Rechtsgründe für die Zahlung anerkennen hätte müssen. „Von weiterem Streit hätte niemand etwas“, mahnte die zuständige Richterin Hilde Fuhrmann während der gestrigen Verhandlung.
Der Streit zwischen dem Ehepaar und Mohry eskalierte, als ihnen Ende Oktober gekündigt wurde. Seitdem überziehen sich beide Seiten mit Vorwürfen. Umstritten waren gestern schon Grundsatzfragen. So sei nicht Potsdam, sondern ein chinesisches Gericht zuständig, argumentierte Mohry-Anwältin Elke Beyer. Ebenso sei der Fall Sache des Zivilrechts, da das Ehepaar auf Honorarbasis gearbeitet habe. Das wiederum bestritt Kläger- Anwalt Mathias Noll: „Entscheidend ist der Vertragsinhalt, nicht wie so ein Papier heißt.“ Richterin Fuhrmann gab ihm darin Recht – und bejahte außerdem ausdrücklich, dass Potsdams Arbeitsgericht zuständig sei.
Auch in anderen Punkten zeigten sich beide Seiten zwei Tage vor Weihnachten äußerst streitfreudig. So sprach Anwältin Beyer von mehreren Pflichtverletzungen von Markarian und Mattig. „Es gab schon ab September Versuche, zu Konkurrenten überzulaufen“, bekräftigte Mohry. Das Ehepaar bestreitet dies: Mohry habe sie beauftragt, andere Kinder für die eigene Schule abzuwerben. Richterin Fuhrmann nahm das Beispiel als Anlass für eine grundsätzliche Einschätzung. Der Mohry-Vorwurf über angebliche Bewerbungen bei Konkurrenten passe nicht zu dessen Beharren darauf, dass er einen Honorarvertrag mit dem Ehepaar abgeschlossen habe; denn bei solch selbstständiger Tätigkeit müsse Konkurrenz möglich sein. „Ich habe den Eindruck, dass hier beide Seiten sich das aus dem Vertrag picken, was ihnen am Günstigsten erscheint“, so Fuhrmann .
Eine Entspannung der Situation scheint fraglich – auch weil der Streit inzwischen öffentlich geführt wird. So nannte Mohry- Anwältin Beyer einen PNN-Beitrag über den Streit einen „Lügenbericht“ – und schickte eine Stellungnahme aus ihrer Sicht. Darin werden gegen Mattig auch Vorwürfe der sexuellen Belästigung von Untergebenen erhoben. Dazu gebe es Strafanzeigen. Beigefügt ist etwa die eidesstattliche Versicherung einer Duangy Xing, die von Mattig beim Duschen beobachtet worden sein soll. Mit solchen Vorwürfen war jedoch nicht die Kündigung von Mattig begründet worden. Er kündigte an, Strafanzeige gegen Mohry zu stellen: „Die vermeintlichen Zeugen werden sich für den Vorwurf der sexuellen Verfehlungen wegen Verleumdung verantworten müssen.“
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