Landeshauptstadt: Schlichter bei Konflikten um Akteneinsicht Potsdamer Rathaus will Schiedsstelle einrichten
Oberbürgermeister Jann Jakobs will die häufigen Konflikte zwischen Stadtverordneten und Rathaus um von der Verwaltung verweigerte Anträge auf Akteneinsicht künftig zunächst ohne Gerichtsverfahren lösen. Zu diesem Zweck hat das Oberbürgermeisterbüro für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag gestellt, eine Schlichtungsstelle für solche Streitigkeiten einzurichten.
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Oberbürgermeister Jann Jakobs will die häufigen Konflikte zwischen Stadtverordneten und Rathaus um von der Verwaltung verweigerte Anträge auf Akteneinsicht künftig zunächst ohne Gerichtsverfahren lösen. Zu diesem Zweck hat das Oberbürgermeisterbüro für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag gestellt, eine Schlichtungsstelle für solche Streitigkeiten einzurichten. „Streitige Gerichtsverfahren sollen auf diese Weise vermieden werden“, heißt es in der Vereinbarung für das Verfahren, dass ab 1. Januar 2012 gelten soll.
Tatsächlich hatte es in den vergangenen Monaten mehrfach Streit um vom Rathaus verweigerte Anträge auf Akteneinsicht gegeben. Dabei hatte die Stadt mehrmals vor Gericht verloren und die Prozesskosten tragen müssen. Laut Kommunalverfassung kann jeder Gemeindevertreter Akteneinsicht verlangen. Der „Akteneinsichtsanspruch“ zur Kontrolle der Verwaltung kann demnach nur verweigert, wenn „schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse entgegenstehen“.
Mit der neuen Regelung sollen sich Stadtverordnete und Verwaltung nun verpflichten, bei Streit um Auskunftsbegehren ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Die entscheidene Schlichtungsstelle setzt sich aus dem Leiter der Stadtverordnetenversammlung, Peter Schüler (Grüne) und Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) als stimmberechtigte Mitglieder zusammen. Bei Bedarf kann die Chefin des Rechtsamts als beratendes Mitglied hinzugezogen werden – und auch der sich beschwerde Stadtverordnete kann eine „Vertrauensperson“ aus dem Stadtparlament mit hinzuziehen. Erst wenn das Schlichtungsverfahren zu keiner „tragfähigen Lösung“ kommen, kann ein Gericht angerufen werden. Zugleich will das Rathaus für den 1. Januar eine neue Dienstanweisung für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung zur Akteneinsicht erlassen. Ein Punkt: Auf Anträge zur Akteneinsicht muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen – Stadtpolitiker hatten mehrmals die Verschleppung ihres Anliegens beklagt. Verwiesen wird vom Rathaus auch auf die Verschwiegenheitspflicht der Stadtverordneten nach so einer Akteneinsicht – dies gilt laut Kommunalverfassung nur nicht, wenn ein „zwingendes öffentliches Interesse“ vorliegt.Henri Kramer
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