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Darf die Stiftung Knipsgebühren erheben? Von Touristen nicht. Ob von gewerblichen Nutzern, soll nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.

© Michael Urban/ddp

Von Peer Straube: Schlösserstiftung zieht vor den Bundesgerichtshof

Revision nach Niederlage im Streit um „Knipsgebühr“ / Fotografen üben Kritik

Von Peer Straube

Stand:

Die Schlösserstiftung will den Streit um die Verwertungsrechte von Fotos ihrer Schlösser und Gärten höchstrichterlich entscheiden lassen. Sie hat beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision gegen das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) eingelegt, das die sogenannte „Knipsgebühr“ zuvor in zweiter Instanz gekippt hatte. „Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass unsere Auffassung richtig ist“, sagte Stiftungssprecher Ulrich Henze auf PNN-Anfrage.

Wie berichtet, hatte die Schlösserstiftung gegen einen Fotografen und zwei Fotoagenturen auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt, die Motive aus Parkanlagen und Aufnahmen der Schlösser auf DVD beziehungsweise über ein Internet-Portal gegen Gebühr zum Download angeboten hatten. Nach Ansicht der Stiftung steht ausschließlich ihr selbst das Recht zur gewerblichen Verwertung von Aufnahmen mit Stiftungsmotiven zu. Vor dem Potsdamer Landgericht hatte die Schlösserstiftung zunächst Recht bekommen, dann jedoch vor dem OLG eine Niederlage erlitten. Es gebe „kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten“, befanden die Richter. Andernfalls sei „risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich“. Die einzige Möglichkeit, um Aufnahmen von Stiftungsmotiven zu verhindern sei, die Anlagen zu verschließen – was die Schlösserstiftung aber nicht dürfe, denn die Schlösser und Parkanlagen seien ihr deswegen von den Ländern Berlin und Brandenburg übertragen worden, „damit sie gepflegt, bewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“.

Um Rechtssicherheit zu bekommen, soll nun der BGH den Streit endgültig entscheiden. „Das betrifft ja nicht nur uns, sondern auch andere Schlösserverwaltungen in Deutschland – wir haben alle mit den gleichen Problemen zu kämpfen“, sagte Henze.

Da das OLG-Urteil aufgrund der eingelegten Revision noch nicht rechtskräftig ist, zahlt die Stiftung auch keine Gebühren zurück, die sie bereits von Fotografen oder Agenturen kassiert hat. Dagegen regt sich Kritik bei den Betroffenen. Er halte es für „peinlich und sehr bedenklich“, dass die Stiftung weiterhin Steuergelder für juristische Auseinandersetzung ausgeben wolle, sagte Michael Kruse von Segway-Point, die in Potsdam Touristenrundfahrten anbietet. Er habe von der Stiftung Gebühren von 1000 Euro an Fotogebühren aus dem vergangenen Jahr zurückverlangt, so Kruse. Forderungen in dieser Höhe wollte Stiftungssprecher Henze nicht bestätigen. Bislang seien lediglich zwei Anträge auf Rückerstattung von Fotogebühren eingegangen, die sich aber nur „im dreistelligen Bereich“ bewegten, sagte er. Auch die Kritik an möglicherweise weiter ansteigenden Gerichtskosten wies er zurück. Die Ausgaben bewegten sich bislang „im üblichen und gesetzlichen Rahmen“.

Kruse überzeugt dies nicht. Der öffentliche Auftrag der Stiftung beinhalte nicht, für die Nutzung von Aufnahmen „die Hand aufzuhalten“. Die mit gewerblichen Fotos verbundene Werbung komme der Stiftung schließlich wieder zugute.

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