Von Sabine Schicketanz: Schüler: Schwimmbad-Pläne „nicht ganz korrekt“ Stadtverordneten-Chef: Neuer Beschluss nötig Baurechtler entlasten Verwaltung
Potsdams Stadtparlaments-Vorsitzender Peter Schüler (Bündnisgrüne) will im Fall Schwimmbad-Neubau bei Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) intervenieren. Dabei geht es um die Frage, ob Verwaltung und Stadtwerke sich bei den Plänen für den 18 Millionen Euro teuren Bau im Bornstedter Feld an den Beschluss der Stadtverordneten gehalten haben.
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Potsdams Stadtparlaments-Vorsitzender Peter Schüler (Bündnisgrüne) will im Fall Schwimmbad-Neubau bei Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) intervenieren. Dabei geht es um die Frage, ob Verwaltung und Stadtwerke sich bei den Plänen für den 18 Millionen Euro teuren Bau im Bornstedter Feld an den Beschluss der Stadtverordneten gehalten haben. Stadt und Stadtwerke hatten gestern versichert, die Pläne gingen „konform“ mit dem Parlamentsbeschluss.
Schüler sieht dies nicht gegeben. Eigentlich müssten die Stadtverordneten einen neuen Beschluss fassen, sagte der Vorsitzende gestern den PNN. Seine Begründung: Verwaltung und Stadtwerke hätten anstelle des beschlossenen „Planungswettbewerbs“ für das Bad ein anderes Verfahren gewählt. Daher jetzt die Schwimmbad-Pläne zu stoppen, sieht Schüler nicht als sinnvoll an: „Das zurückzuholen macht größere Probleme, als mit dem Makel, dass es nicht ganz korrekt gelaufen ist, zu leben“, sagte er im Potsdam-Fernsehen. Er werde mit Jakobs über das Vorgehen sprechen, „damit es sich nicht als übliches Verfahren ein-bürgert“, so Schüler.
Wie berichtet hatte das Stadtparlament Ende Januar beschlossen, dass es einen „Planungswettbewerb“ für den Neubau geben soll. Die Aufgabenstellung dafür solle von den Stadtwerken erarbeitet und dann dem Hauptausschuss zum Beschluss vorgelegt werden. Dies ist Mitte April geschehen. Dabei haben Verwaltung und Stadtwerke aber keinen „Planungswettbewerb“ angekündigt, sondern ein „zweistufiges Verfahren“ zur Auswahl eines „Generalplaners“ für den Schwimmbad-Neubau. Grundlage sei das Vergaberecht und die „Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen“. Der Hauptausschuss hatte diesem Vorgehen zugestimmt. Damit habe der Ausschuss jedoch „seine Befugnisse sehr weit ausgedehnt“, sagte der Stadtverordneten-Chef. Schließlich sei der Hauptausschuss keine „kleine Stadtverordnetenversammlung“ – er nehme nicht stellvertretend die Mandate aller Stadtverordneten wahr.
Unterstützung erhielten Stadtverwaltung und Stadtwerke gestern in ihrem Vorgehen von dem Berliner Baurechtler Prof. Ulrich Battis und dem Potsdamer Kommunalrechtler Prof. Thorsten Ingo Schmidt. Beide sahen auf PNN-Anfrage keine Diskrepanz zwischen dem Stadtverordneten-Beschluss und dem jetzigen Vergabeverfahren – besonders, weil das Stadtparlament den Begriff „Planungswettbewerb“ nicht näher definiert habe. Weil die Stadtverordneten nicht beispielsweise auf die „Richtlinien für Planungswettbewerbe“ des Bundesbauministeriums verwiesen hätten, sei der Hauptausschuss-Beschluss nicht zu beanstanden, so Schmidt. Er bezeichnete genauso wie Battis auch das zweistufige Vergabeverfahren für zulässig.
Die Entscheidung darüber, wer Generalplaner für das 18-Millionen-Bad wird, treffen laut Hauptausschuss-Beschluss die Stadtwerke. Dabei steht ein Auswahlgremium beratend zur Seite. Das Gremium besteht aus Vertretern von Verwaltung, Stadtwerken, aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und je einem Mitglied von Ingenieur- und Architektenkammer. Das Schwimmbad mit Sport- und Freizeitbad-Bereich soll von den Stadtwerken geplant, errichtet und betrieben werden. Bezahlt werden soll das Bad unter anderem mit dem Erlös aus dem Verkauf der städtischen Grundstücke am Brauhausberg, auf denen einst das Niemeyer-Freizeitbad errichtet werden sollte. Die Flächen sollen rund zwölf Millionen Euro einbringen.
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