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Gewalt gegen Frauen findet oft in Beziehungen statt.

© dpa

Aus dem GERICHTSSAAL: Sex erzwungen?

Sie war seine Traumfrau. Dann flüchtete sie irgendwann fast unbekleidet zu den Nachbarn.

Stand:

„Katharina war meine Traumfrau. Ich hätte ihr nie wehtun können“, beteuerte Dietmar D.* (53) vor dem Schöffengericht. Alles, was zur Mittagszeit des 4. Oktober vorigen Jahres im gemeinsam erbauten Haus geschah, sei aus seiner Sicht freiwillig gewesen. Die Anklage legt dem Potsdamer versuchte sexuelle Nötigung seiner dritten – 25 Jahre jüngeren – Ehefrau zur Last. Richterin Reinhild Ahle erteilte zum Prozessauftakt den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung infrage kommen könne.

Dietmar D. und Katharina K. waren seit fünf Jahren verheiratet, arbeiteten auch zusammen. Mittlerweile kriselte es in der Beziehung. Die junge Frau wollte eine Auszeit und zog in eine kleine Wohnung. Als Dietmar D. sie am 3. Oktober 2012 dort im Fenster mit einem anderen Mann sah, brach für ihn eine Welt zusammen. Er trank zwei Flaschen Schnaps aus, dichtete seine Garage ab, ließ den Motor des Autos laufen. Ein Nachbar verhinderte den geplanten Selbstmord. Nach einer Nacht auf der Intensivstation sollte er psychiatrisch behandelt werden. Das lehnte er ab, rief stattdessen seine Noch-Ehefrau an, damit sie ihn abhole. „Ich wollte mit ihr reden und lud sie auf einen Kaffee ein“, berichtete Dietmar D. weinend. Doch im Haus sei die Situation eskaliert. „Sie stieß mich weg. Da habe ich sie an den Armen gepackt und geschüttelt“, erinnerte sich der bereits wegen Vergewaltigung Vorbestrafte. Als er Katharina in Richtung Schlafzimmer drängte, sie beide über den Teppich stolperten und hinfielen, sei ihm der Gedanke gekommen, mit ihr zu schlafen. Er habe schon gespürt, dass sie am Anfang Angst vor ihm hatte, doch dann habe er ein gewohntes Ritual zu seinen Gunsten gewertet und den Geschlechtsverkehr ausgeübt. Als sich die Frau bei der erstbesten Gelegenheit – nur mit einer Decke geschützt – über den Zaun zu den Nachbarn flüchtete, ihn dort der Vergewaltigung beschuldigte, sei er perplex gewesen, sagte der Angeklagte.

Katharina K. - sie ist inzwischen von dem Mann geschieden – trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Während ihrer langen Vernehmung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war, führte der psychiatrische Gutachter aus. Der ehemals Kokainabhängige habe eine Situation in seinem Sinne interpretiert. Die körperliche Vereinigung sei für ihn gleichbedeutend mit der Vereinigung des gemeinsamen Lebensweges gewesen. Dietmar D. bedürfe dringend fachärztlicher Therapie. Die Verhandlung wird am 26. September fortgesetzt. (*Namen geändert.) (Hoga)

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