Landeshauptstadt: Sonnenenergie kontra Ortsbild
Holger Hönicke wollte sich Photovoltaikplatten aufs Dach bauen. Weil die Stadt das ablehnt, klagt er
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Drewitz - Er hatte sich alles einfacher vorgestellt. Mit einer Solaranlage wollte Holger Hönicke Strom erzeugen und mit Sonnenkollektoren warmes Wasser. Die Anlage sollte auf dem Dach seines Hauses am Nuthedamm in Alt-Drewitz angebracht werden. Saubere Energie. Strom- und Heizkosten wollte er auf diese Weise auch sparen. „Wir sind ein Mehrgenerationenhaus. Da kommt schon einiges zusammen“, erklärt der Drewitzer. Allein im vergangenen Jahr hat er etwa 6000 Euro für Heizkosten bezahlt.
Aus dem Sparen wird nun nichts. Stattdessen steht ihm ein Rechtsstreit mit der Stadt bevor. Sein Rechtsanwalt Jens Robbert hat im Juni eine Klage beim Potsdamer Verwaltungsgericht gegen die Stadt eingereicht. Das Gericht soll feststellen, dass Hönicke für sein geplantes Sonnendach gar keine Genehmigung braucht. Auf die Entscheidung des Gerichts wird Hönicke warten müssen. Sein Anwalt rechnet mit bis zu zwei Jahren Bearbeitungszeit. Solange tut sich erstmal nichts. Weder Strom noch warmes Wasser aus der Kraft der Sonne.
Die Vorgeschichte begann im März: Nach einer ersten Anfrage bei der Bauaufsicht bekam Hönicke die Auskunft, dass sein Gebäude ortsbildprägend sei. Eine Solaranlage auf dem Dach könne nicht genehmigt werden, weil in dem Gebiet die Erhaltungssatzung für Drewitz gelte.
Das bestreiten auch weder Hönicke noch sein Rechtsanwalt Robbert. Allerdings argumentiert dieser, dass die Erhaltungssatzung mit der Solaranlage auf dem Dach gar nichts zu tun habe. Darin heißt es, dass die Genehmigung nur abgelehnt werden darf, „wenn die städtebauliche Gestalt des Gebietes“ durch den Bau beeinträchtigt werde. Das Gebiet hält er für nicht sehr schützenswert, schließlich stünden hinter dem Ortskern große Wohnblocks, die auch keine Zierde seien. Ästhetische Besonderheiten einzelner Gebäude seien zudem durch die Erhaltungssatzung gar nicht erfasst, so der Anwalt. Dazu wäre eine Gestaltungssatzung nötig. Doch die gibt es nicht, wie auch Stadtsprecherin Regina Thielemann auf PNN-Nachfrage einräumte. Andererseits werde niemand ernsthaft behaupten können, dass die Errichtung von großflächigen Solaranlagen auf der Seite der Straßenansicht für das Ortsbild belanglos sei, so die Sprecherin. Weswegen die Erhaltungssatzung doch greife.
Außerdem teilte sie mit, dass die Stadt Hönickes Antrag niemals abschließend abgelehnt habe. Es fehlten noch prüffähige Unterlagen. Ende Mai habe es einen Ortstermin gegeben, bei dem Hönicke die „Rahmenbedingungen für eine genehmigungsfähige Lösung vorgeschlagen“ wurden. Bedingungen, die für Hönicke aber nicht akzeptabel waren: Er sollte lediglich die Hälfte der Dachfläche nutzen und entweder eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung oder Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung anbauen. „Ich brauche aber beides“, so Hönicke. Außerdem verstehe er nicht, warum ein ganzes Dach mit einer schwarzen Solaranlage das Ortsbild beeinträchtige, ein halb schwarz und halb rotes Dach hingegen nicht. Darüber hinaus hätte Hönicke für einen vollständigen Antrag das Haus noch von einem Architekten vermessen lassen müssen. Es existiere keine Bauzeichnung. Dadurch wären ihm weitere Kosten entstanden. Auf den Vorschlag der Bauverwaltung ging er nicht ein, stattdessen klagte er.
Hönicke fühlt sich gegängelt. Das Haus gehöre schließlich ihm. „Vor ein paar Jahren haben wir am Haus eine alte Mauer aus Betonsteinen eingerissen und eine neue mit Klinkern gebaut“, erzählt der Drewitzer. Damals habe sich die Stadt auch nicht dafür interessiert. Nun fallen Hönicke die Steine sprichwörtlich auf die Füße. Weil sein Grundstück und sein Haus gut in Schuss sind, gelten sie als ortsbildprägend.
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