Es scheint, als hätte noch nie jemand davon gehört: Eigentümer von Grundstücken in offiziellen Sanierungsgebieten müssen dafür zahlen, dass ihr Besitz mehr Wert hat, nachdem das Viertel mit öffentlichen Geldern baulich wieder hergerichtet worden ist. Doch das Eintreiben der Ausgleichszahlungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – es macht auch Sinn. Schließlich müssen andere Grundstückseigentümer ebenfalls in die Taschen greifen und sich beispielsweise an den Kosten für eine Straßensanierung beteiligen. Dass die Stadt Potsdam nun um das Geld der Grundbesitzer in den Sanierungsgebieten bittet, scheint zunächst plausibel. Doch die Frage, warum andere Städte von dieser Möglichkeit so wenig Gebrauch machen, regt zum Nachdenken an. Denn Sanierungsziele beinhalten nicht nur das „Verschönern“ von Häusern und Straßen. Es geht auch um eine soziale Infrastruktur – darum, ein Viertel lebenswert zu machen und zu halten. Dass Sanierungsziele der Entwicklung immer wieder angepasst werden müssen, scheint da nur logisch. Dafür muss das Sanierungsgebiet allerdings auch auf Dauer ein solches bleiben. Zudem gelten in vielen Sanierungsgebieten anderer Städte Mietpreisobergrenzen. Sie sollen dabei helfen, eine „soziale Mischung“ der Bewohner zu erhalten.
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