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Landeshauptstadt: Spezialisiert auf schwere Jungs

Strafverteidiger Schöneburg: „Waffengleichheit im Verfahren“

Strafverteidiger Schöneburg: „Waffengleichheit im Verfahren“ Von Günter Brüggemann Hinter dem breiten Schreibtisch des Potsdamer Strafverteidigers Matthias Schöneburg hängt eine vergrößerte Gerichtszeichnung aus einem der spektakulärsten Kriminalfälle in Brandenburg. Sie zeigt den 48-jährigen Juristen zusammen mit Sergej Serow – einem der Mittäter im Fall des 1997 entführten und umgebrachten Matthias Hintze – und Schöneburgs Faible für schwierige Fälle. „Mich reizt, wenn es sich die Leute zu einfach machen und nach der Höchststrafe rufen“, sagt er. Als Strafverteidiger sei er auch „Sozialarbeiter“, fügt Schöneburg hinzu. In vielen der großen Brandenburger Prozesse um Mord, Totschlag und schwere Körperverletzung der vergangenen Jahre verteidigte er den Hauptangeklagten. Und das Strafmaß bleibt meist unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das ist bei Serow so und 1996/1997 auch in der Neuauflage des Dolgenbrodt-Prozesses, als Schöneburg einen Elektromeister verteidigt. Lediglich der Gewaltverbrecher Frank Schmökel erhält 2002 die geforderte Höchststrafe. Schöneburg und sein Sozius Karsten Beckmann gehen daraufhin in Revision. Derzeit verteidigt Schöneburg vor dem Landgericht Neuruppin im „Potzlow-Prozess“ Marco Sch. und vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) Melanie J., die Mutter des schwer misshandelten zweijährigen Pascal. Er wolle ein „gerechtes Strafmaß erreichen, das bedeutet nicht immer Freispruch“. Er will „Waffengleichheit im Verfahren“ herstellen zwischen den seiner Meinung nach oft aus sozial benachteiligten Milieus stammenden Tätern sowie Gericht und Staatsanwaltschaft. Jeder habe schließlich ein Recht auf Verteidigung, unterstreicht Schöneburg. „Die Straftaten meiner Mandanten verurteile ich allerdings wie andere Menschen dies auch tun“, bekennt der Vater zweier Töchter. Als der eigentlich Hartgesottene von den schweren Verletzungen des kleinen Pascal liest, verspürt er einen „Kloß im Hals“. Wichtig ist Schöneburg ein häufiger Kontakt mit seinen Mandanten, weshalb er sie oft im Gefängnis aufsucht. Auf diese Weise „baut sich Nähe, aber keine Sympathie auf“ und es lasse sich besser arbeiten. Für Serow beispielsweise war er die einzige Bezugsperson, beide diskutierten im Knast über Literatur. Mit Schmökel habe er sich normal unterhalten, erzählt Schöneburg. Dieser sei – anders als in der Öffentlichkeit dargestellt – kein Monster wie „Hannibal Lecter“ aus dem US-Spielfilm „Schweigen der Lämmer“. Bei den bekannten Strafprozessen sei er von den Betroffenen immer gefragt worden, ob er deren Vertretung vor Gericht übernehme – „Ich habe nie gezögert, ja zu sagen“.

Günter Brüggemann

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