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Bei dem Bürgerbegehren der Initiative „Potsdamer Mitte neu denken“ haben mehr als 3800 Unterstützer für den Erhalt des Fachhochschulbaus, des Wohnblocks Staudenhof und des Hotels Mercure unterschrieben.

© A. Klaer

Kommentar: Spielregeln

Die SPD-Fraktion macht mit einem Handzettel Werbung gegen das Mitte-Bürgerbegehren. Das vergiftet in der Debatte um die Mitte auch die demokratische Streitkultur, findet Alexander Fröhlich. Ein Kommentar.

Stand:

Liebe Potsdamer SPD-Fraktion, das üben wir noch mal. Ein Blick ins Grundgesetz hilft, hier Artikel 21, Absatz 1, Zitat: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Von Fraktionen steht da nichts. Und das aus gutem Grund. Bei dem laufenden Bürgerbegehren handelt es sich genau darum: politische Willensbildung. Dessen Ziele mögen der SPD nicht schmecken, dafür mag es auch gute Gründe geben. Aber über die Krücke des Leitbautenkonzeptes auf dem am 1. Mai verteilten – und auf Fraktionskosten gefertigten – Flyer gegen das Bürgerbegehren einen Bezug zu einem aktuellen Thema der Stadtverordneten herzustellen, ist nicht nur leicht durchschaubar. Derlei Trickserei vergiftet in der Debatte um die Mitte auch die demokratische Streitkultur.

Mit Fraktionsgeld quasi in den Wahlkampf eingreifen, verbietet sich

Geradezu bizarr wirkt da der Vorratsbeschluss der Partei, die Kosten zu übernehmen, falls das Rathaus einen Verstoß der Fraktion feststellt. Geht es noch plumper? Warum sollen die Befürworter des Bürgerbegehrens die SPD da als politischen Akteur noch ernst nehmen, ganz zu schweigen von Mehrheitsentscheidungen im Stadtparlament? Um bei der Gestaltung der Innenstadt keine neuen Gräben zu öffnen, sollten alle die elementaren demokratischen Spielregeln einhalten – sonst nehmen genau diese Schaden. Gern können Parteien und Wählergruppen Kampagnen für oder gegen das Bürgerbegehren finanzieren. Die Fraktionen haben sich da rauszuhalten. Sie sind am Zug, wenn das Bürgerbegehren Erfolg hat. Und dies noch für die Linke: Die Stadtfraktion kann natürlich ihre Meinung zum Bürgerbegehren äußern. Aber mit Fraktionsgeld quasi in den Wahlkampf einzugreifen, verbietet sich. Vielleicht noch mal Nachhilfe nehmen – in Sachen Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats?

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