Aus dem GERICHTSSAAL: Spontaner unheilvoller Entschluss? Geldstrafe für Parfüm-Diebin
Das Gesicht der zierlichen Frau mit den langen schwarzen Haaren kommt dem Kaufhausdetektiv bekannt vor. Was sich Tran T.
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Das Gesicht der zierlichen Frau mit den langen schwarzen Haaren kommt dem Kaufhausdetektiv bekannt vor. Was sich Tran T.* (25) aus Vietnam am 19. November vorigen Jahres bei Karstadt in die Tasche steckte, ohne zu bezahlen, weiß der Mann allerdings nicht mehr. „Es waren zwei Fläschchen Chanel-Parfüm im Wert von 193 Euro“, hilft Amtsrichterin Waltraud Heep aus. „Wir hatten zu dieser Zeit massive Probleme mit Vietnamesen, die bandenmäßig organisiert waren und Parfüm, vorzugsweise der Marke Chanel, stahlen, um es weiterzuverkaufen“, erzählt der Detektiv. Der Fall Tran T. müsse einer unter vielen gewesen sein.
„Meine Mandantin räumt den Tatvorwurf ein. Es tut ihr auch leid“, erklärt die Verteidigerin von Tran T. Allerdings habe die Studentin die Sicherheitsetiketten von den Flaschen nicht entfernt, wie ihr vorgeworfen wird. Vielmehr seien diese lose gewesen, sodass der unheilvolle Entschluss spontan in ihr reifte. Und sie habe die Duftwässerchen ausschließlich für sich verwenden wollen.
Richterin Heep blättert in der Akte. „Hier steht, die Sicherungen sind intakt gewesen. Die Angeklagte hat sie herausgedreht.“ Somit sei die Diebstahlsabsicht – in wessen Namen auch immer – eindeutig erwiesen. Die Quittung: 300 Euro Geldstrafe für die zukünftige Betriebswirtin. Die Sanktion für die bislang Unbescholtene könne nicht mehr im unteren Bereich liegen, da es sich bei dem Objekt der Begierde um ein reines Luxusgut handelte. Allerdings brauche die Vietnamesin bei der Höhe der Strafe keine Sorge um ihre Aufenthaltserlaubnis zu haben. „Öfter sollten Sie aber keine langen Finger machen. Wir haben genug eigene Diebe“, gab ihr die Richterin mit auf den Weg. „Es war das erste und einzige Mal, dass ich etwas gestohlen habe“, so die Angeklagte. Auf alle Fälle – so die Richterin – habe sich Tran T. wohl noch im Anfangsstadium kriminellen Handelns befunden. „Die professionellen Diebe, die ihre Beute ja dann an die Auftraggeber abliefern, präparieren ihre Taschen innen mit Alufolie. Die verhindert, dass die Diebstahlsicherung anschlägt. Die Angeklagte hatte eine ganz normale Tasche bei sich.“ (*Name geändert.) Hoga
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