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Landeshauptstadt: Sport oder Spaß?

Streit um die Pacht: Der Landesforstbetrieb und die Bornimer Wasserwanderer sehen sich vor Gericht

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Bornim - Die Grundfrage vor Gericht lautet: Handelt es sich bei dem Ufergrundstück der Bornimer Wasserwanderer um eine Sportstätte oder um ein Erholungsareal? Geht es also am Sacrow-Paretzer Kanal um Sport oder um Spaß? Was dem Außenstehenden bei einem Freizeit- und Breitensportverein wie Haarspalterei erscheint, darüber streiten sich seit 2008 der Landesforstbetrieb Belzig und der Verein Bornimer Wasserwanderer, hervorgegangen aus der Betriebssportgemeinschaft des Instituts für Landtechnik. Am 16. März 2011 sehen sich die Streitparteien vor dem Amtsgericht Potsdam. Sport oder Spaß? Ob das Gericht darauf eine Antwort geben wird, ist ungewiss.

Nach 1990 ging der Wasserwander-Stützpunkt in das Eigentum des Landes Brandenburg über. Das Land in Gestalt des Forstbetriebs akzeptierte fortan eine jährliche Pacht von 100 DM, später 50 Euro. „Weltfremd“ nennt das heute Marek Rothe vom Forstbetrieb. Wasserwander-Präsident Heino Ernst wählt lieber die Bezeichnung „symbolisch“.

18 Jahre lang ging es „symbolisch“ zu, dann geschah es, dass der Forstbetrieb im Zuge seiner Sicherungspflicht „zähneknirschend“ eine größere Anzahl von alten Pappeln in der Nähe des WasserwanderStützpunktes fällen musste. Ernst glaubt, dies sei der Anlass gewesen, eine höhere Pacht zu verlangen: „Die haben wohl gedacht, da holen wir wieder was rein.“ Forst-Mitarbeiter Rothe verlangte fortan einen Euro pro Quadratmeter, 1900 Euro pro Jahr. Wasserwanderer Ernst dagegen bietet 570 Euro pro Jahr – 30 Cent pro Quadratmeter. Das ist der Preis, den die Potsdamer Sportvereine nach der städtischen Sportstätten-Richtlinie zahlen.

Aber Land ist nicht Stadt und der Wasserwander-Stützpunkt nach Ansicht von Rothe keine Sportstätte, sondern ein Erholungsgrundstück. Dazu Ernst: „Die behaupten, wir machen hier nur Spaß. Dabei machen wir richtig Sport.“

Forstmann Rothe beauftragte im Zuge des Rechtsstreits einen Gutachter, der sogar eine Pacht von 1,23 Euro pro Quadratmeter für das Grundstück für angemessen hält – auf der Basis der Erholungsgrundstücks-These. Das Gericht jedoch beauftragte auf gleicher Basis ein eigenes Gutachten. Ergebnis: 1,24 Euro pro Quadratmeter, sogar einen Cent mehr als von Rothe gefordert. Der Forstmann hofft daher, das Gericht werde am 16. März in seinem Sinne entscheiden. Wasserwanderer Ernst jedoch hat, was Rothe nicht weiß, noch ein Ass im Ärmel. Sein juristischer Berater fand in der Bundes-Immissionsschutzverordnung eine Definition für den Begriff „Sportanlagen“. Die Wasserwanderer glauben, sich darin mit ihren Bootshäusern wiederzufinden und sind sich sicher, dass am 16. März daher nur eine „Anhörung“ stattfindet.

Sollte das Gericht dennoch Rothe Recht geben, werde dieser daran keine Freude haben. Ernst: „Hat das Land recht, sind wir weg.“ Wegen der Gerichtskosten von etwa 10 000 Euro müsste der Verein sofort Insolvenz anmelden. Rothe hält das für eine „Schutzbehauptung“ – „wer verliert, bezahlt die Rechnung“. Guido Berg

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