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Landeshauptstadt: Stadt bekommt Seegrundstück

Gericht bestätigt Vorkaufsrecht in Groß Glienicke

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Groß Glienicke - Im Streit um einen öffentlichen Uferweg am Groß Glienicker See hat die Stadt Potsdam in diesem Jahr Fakten geschaffen. „Wir haben 5 200 Quadratmeter an Uferflächen in unser Eigentum übernommen und Wegedienstbarkeiten eingetragen“, sagte Stadtsprecher Stefan Schulz am Mittwoch den PNN.

Den jüngsten Erfolg verzeichnete die Stadt gestern am Potsdamer Amtsgericht. Dieses bestätigte das Vorkaufsrecht der Stadt für ein Grundstück an der Seepromenade. Das Gericht wies die Klage eines Anrainers gegen die Kaufoption der Stadt ab.

Der Kläger wollte das 458 Quadratmeter große Grundstück erwerben, das der bisherige Privateigentümer bereits 2006 zum Verkauf angeboten hatte. Auch die Stadt bekundete Interesse, da das Areal als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist, im Landschaftsschutzgebiet liegt und zum Teil über den einstigen Kolonnenweg führt, der als öffentlicher Uferweg gestaltet werden soll. Mit dem Beschluss des Amtsgerichtes könne die Stadt nun den Bebauungsplan für diesen Teilbereich verwirklichen, sagte Rathaus-Sprecher Schulz.

Mit ähnlichen Argumenten begrüßte der Verein Freies Groß Glienicker Seeufer den Richterspruch. „Potsdam kann als Eigentümerin am besten die Ziele des Landschaftsschutzes und die Landschaftspflege gewährleisten, sagte Vereinschef Matthias Frey. Einer möglichen Berufung des privaten Anrainers gegen den Beschluss sehe er daher gelassen entgegen.

Freude auch bei Andreas Menzel, dem Grünen-Stadtverordneten aus Groß Glienicke, der die bisherige Wahrnehmung des städtischen Vorkaufsrecht in Groß Glienicke jedoch kritisch bilanzierte. „Es ist der erste Fall, in dem die Stadt an dieser Stelle ihr Vorkaufsrecht ausübt“, resümierte er. Menzel zufolge habe die Stadt bislang kein erkennbares Engagement gezeigt, von ihrem Vorkaufsrecht für Grundstücke am Groß Glienicker See Gebrauch zu machen. „Da wurde eher ungeschickt und fehlerhaft agiert“, urteilte Menzel mit Blick auf ältere Fälle, in denen Seegrundstücke an private Anrainer verkauft wurden.Peter Könnicke

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