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Bauland? Die vier Grundstücke an der Spitze des Glienicker Horns.

© A. Klaer

Landeshauptstadt: Stadt bestätigt Baurecht

Glienicker Horn: Potsdam wartet auf OVG-Urteil

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Berliner Vorstadt - Neue Verwicklungen um das Glienicker Horn: Obwohl das Potsdamer Verwaltungsgericht faktisch ein Bauverbot für das sensible Areal ausgestellt hat, bestätigte die städtische Bauverwaltung Eigentümern der Filet-Grundstücke, dass sie dort bauen dürfen. Wie die Verwaltung auf Anfrage bestätigte, hat sie am 14. und 15. Dezember 2010 sogenannte Bauvorbescheide erteilt. In ihnen habe sie die Gültigkeit des Bebauungsplans für die Baufelder bestätigt – dieser erlaubt die Errichtung neuer Villen direkt am Tiefen See.

Verwunderlich daran: Bereits am 7. Dezember war der Verwaltung nach PNN-Informationen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugegangen, wonach das Glienicker Horn nicht weiter bebaut werden darf. Ein Wohnhaus-Neubau auf der Landzunge würde „eine vollständige und unwiderrufliche Zerstörung der schützenswerten Sichtbeziehungen vom Babelsberger Park“ auf die „geschlossen wirkende“ Spitze des Glienicker Horns bedeuten, heißt es in der Urteilsbegründung. Geklagt hatte ein Privatmann, dem eines der vier Grundstücke gehört. Er wollte dort seinen Altersruhesitz bauen. Als er 2007 seinen Bauantrag stellte, versetzte er damit die Bauverwaltung in Alarmstimmung: Eigentlich hatte die Stadt längst das Baurecht für die Spitze des Glienicker Horns entziehen wollen, dies aber offensichtlich verschlampt.

Doch bei einer Bebauung des Horns würde Potsdam großer Ärger mit den Unesco-Welterbehütern drohen. Schließlich hatte die Unesco bereits Mitte der 1990er Jahre das Potsdamer Welterbe wegen der Neubauten auf dem Glienicker Horn gefährdet gesehen. Erst der Kompromiss, auf die Bebauung der vier direkt am Tiefen See gelegenen Grundstücke zu verzichten, hatte einen Eintrag auf der Roten Liste des gefährdeten Welterbes verhindert. Die rechtlichen Konsequenzen daraus zog die Verwaltung aber nicht. Dies versuchte sie erst 2007, indem sie den Bebauungsplan kurzerhand änderte und das Baurecht strich. Das allerdings ging vor Gericht nicht durch: Der geänderte Bebauungsplan wurde kassiert – vor allem, weil die Stadt die Grundstückseigentümer nicht für den Verlust des Baurechts entschädigt hatte. Demnach gilt derzeit wieder der alte Bebauungsplan, der eine Bebauung erlaubt.

Nun habe die Stadt mit den Grundstückseigentümern – einer Commerzbank-Tochter und dem Privatmann – einen Kompromiss gefunden, hatte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) zuletzt verkündet. Dass die Stadt auch nach dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichts das Baurecht formell bestätigte, erklärt sie damit, dass die Kläger Revision eingelegt hätten: Nun müsse das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Bis dahin sei die Rechtslage nicht verbindlich.

Unterdessen haben die Grundstückseigentümer laut einem Schreiben ihrer Juristen vor, so schnell wie möglich Bauanträge für Neubauten am Glienicker Horn zu stellen. Werden diese nicht genehmigt, wollen sie klagen. Das könnte für Potsdam teuer werden. Bereits jetzt liegen nach Angaben der Verwaltung Schadenersatzansprüche der Grundstückseigentümer vor. S. Schicketanz

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