Von Sabine Schicketanz: Stadt: Gebot nicht unwirksam
Griebnitzsee-Poker: Für Potsdam ist das Geulen-Gutachten „ohne Relevanz“
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Babelsberg - Im Poker um die Griebnitzsee-Grundstücke des Bundes sieht die Stadt Potsdam keinen Anlass für einen Ausschluss aus dem Bieterverfahren. „Unser Angebot für die Grundstücke entspricht den Anforderungen der Ausschreibung“, sagte gestern Bürgermeister Burkhard Exner (SPD). Seeanrainer haben das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die Stadt Potsdam aus dem Verfahren auszuschließen (PNN berichteten). Das Gebot der Stadt sei unwirksam, heißt es in einem im Auftrag von Anrainern erstellten Gutachten des Berliner Rechtsanwalts Reiner Geulen.
Bundesfinanzministerium und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) bestätigten gestern auf Anfrage, dass ihnen das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger vorliege. Die Bundesanstalt werde das Gutachten, „soweit es sachdienlich sein sollte, in ihre Meinungsbildung einbeziehen“, so die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums Ingeburg Grüning. Sie wies darauf hin, dass die Bima „die im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eingegangenen Angebote“ derzeit eigenverantwortlich einer sorgfältigen Prüfung unterziehe. Während des laufenden Verfahrens würden keine Informationen an Dritte erteilt. Bewertungen zu „ hypothetischen Fragestellungen“ – etwa zu einem möglichen Ausschluss Potsdams aus dem Verfahren – könnten nicht erfolgen.
Aus Sicht der Stadt Potsdam ist das Rechtsgutachten der Verwaltungsrechtsexperten Geulen, der bereits den ersten Griebnitzsee-Bebauungsplan der Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht zu Fall brachte, „ohne Relevanz“. Es enthalte „parteiliche Ausführungen eines von Anrainern beauftragten Rechtsanwalts“, so Bürgermeister Exner. „Wir sehen dies mit Gelassenheit.“
Potsdam bleibe im Übrigen bei seiner Rechtsauffassung, dass die Ausschreibung nach dem Höchstgebotsverfahren rechtswidrig sei. Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht anerkannten Grundsatz der Bundestreue habe der Bund auf die Länder und Kommunen und ihre Aufgaben Rücksicht zu nehmen. Potsdam habe „ein eindeutiges öffentliches Interesse“ angemeldet, nämlich die Sicherung eines Uferweges.
Laut dem Geulen- Gutachten sollen die „meistbietenden Anwohner“ einen Anspruch darauf haben, die jeweiligen Einzelgrundstücke zu erwerben. Sie böten insgesamt 3,6 Millionen Euro für alle 51 Ufergrundstücke ohne Wegerecht. Der Kaufpreis würde sofort gezahlt. Die Stadt dagegen habe zwar das Mindestgebot von drei Millionen Euro erfüllt, allerdings damit gedroht, 400 000 Euro zurückzufordern. Außerdem verlange Potsdam eine Stundung des Kaufpreises für fünf Jahre. Damit sei das Gebot „rechtlich unwirksam“. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) sei gesetzlich verpflichtet, ausschließlich wirtschaftlich zu entscheiden.
Der frühere Postenweg der DDR-Grenztruppen soll als Uferpark öffentlich zugänglich bleiben. Dagegen wehren sich mehrere Anwohner, die den Weg sperrten. Die Stadt will den Uferweg nun mit einem neuen Bebauungsplan durchsetzen. Parallel bemüht sie sich um den Ankauf von rund 32 000 Quadratmeter Uferflächen, die dem Bund gehören. Bund und Stadt hatten im Herbst 2009 durch Gutachter einen Verkehrswert von 2,6 Millionen Euro ermitteln lassen. Nachdem jedoch Anrainer einen höheren Preis boten, schrieb die Bima die Flächen aus. (mit ddp)
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