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Landeshauptstadt: Stadt ohne Anwalt gegen Verfassung Die Andere befürchtet Klage-„Verschleppung“

Fast ein halbes Jahr ist es her, da haben die Stadtverordneten beschlossen, dass die Verwaltung gegen die neue Brandenburger Kommunalverfassung klagen soll. Doch noch immer hat Potsdam keinen Anwalt, der die Stadt bei dieser Klage vertreten wird.

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Fast ein halbes Jahr ist es her, da haben die Stadtverordneten beschlossen, dass die Verwaltung gegen die neue Brandenburger Kommunalverfassung klagen soll. Doch noch immer hat Potsdam keinen Anwalt, der die Stadt bei dieser Klage vertreten wird. Das bestätigte gestern Peter Schüler (Die Grünen), Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung – und damit zuständig, einen Prozessbevollmächtigen zu benennen. „Ich habe hier vier Vorschläge liegen, zwischen denen ich mich entscheiden werde“, sagte Schüler gestern den PNN. Die Namen der Juristen wollte er unter Verweis auf das Verfahren nicht nennen. „Aber es sind Juristen dabei, die in Brandenburg bekannt sind.“

Im November vergangenen Jahres hatten die Stadtverordneten die Klage auf Antrag der Wählergemeinschaft Die Andere mit knapper Mehrheit beschlossen. Vor allem die Verwaltungsspitze hatte sich bis zuletzt gegen die Klage gewehrt, da die Erfolgschancen bei zu erwartenden Kosten von bis zu 50 000 Euro aber nur gering seien.

Kritiker der seit Ende September 2008 geltenden Kommunalverfassung hatten unter anderem bemängelt, dass die Mindeststärke für Fraktionen darin auf vier Stadtverordnete festgelegt wird. Durch den Passus hatte unter anderem Die Andere ihren Fraktionsstatus nach der Kommunalwahl verloren – und damit beispielsweise das Stimmrecht in Ausschüssen. Und auch jetzt übt die Andere deutliche Kritik: Nach einem halben Jahr ohne Bewegung in der Sache habe er den Eindruck, dass die Klage „verschleppt“ werden soll: „Peter Schüler arbeitet hier nicht mit der geboteten Geschwindigkeit.“ HK

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