zum Hauptinhalt
Der weitere Betrieb der Fachhochschule, zum Beispiel als Kulturzentrum, würde 550.000 Euro kosten.

© A. Klaer

Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte: Stadt Potsdam zahlt rund 17 225 Euro für juristischen Beistand

Die Stadt Potsdam hat das Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte für unzulässig erklärt. Für den juristischen Beistand hat sie bisher über 17.000 Euro gezahlt - und die Kosten könnten noch steigen.

Stand:

Potsdam - Die Potsdamer Stadtverwaltung hat bislang rund 17 225 Euro für Rechts- und Anwaltskosten rund um das von ihr für unzulässig erklärte Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte ausgegeben. Das geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Kleine Anfrage des Linke-Stadtverordneten und -Kreischefs Sascha Krämer hervor.

Am 2. März soll das Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts fallen

So habe das Rechtsgutachten, das die Stadt bei der Kanzlei Sammler und Usinger in Auftrag gegeben habe, knapp 9000 Euro gekostet. Das Gutachten hatte festgestellt, dass das Bürgerbegehren der Initiative „Potsdamer Mitte neu denken“, das mehr als 14 000 Potsdamer unterschrieben hatten, wegen juristischer Fehler unzulässig sei. Dagegen hat die Initiative geklagt, am 2. März soll das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam fallen. Die Kosten der Stadt für das Verfahren liegen laut Stadtverwaltung bei derzeit 8330 Euro; sie könnten je nach Gerichtsentscheidung noch steigen.

Krämer fragte die Verwaltung auch, warum nicht das Rechtsamt der Stadt das Gutachten erstellt und das Verfahren begleitet habe. Dazu seien die „sanierungs- und vermögensrechtlichen Fragen“ rund um die Potsdamer Mitte zu komplex, so die Antwort. Immerhin gehe es auch um etwaige Auswirkungen des Bürgerbegehrens auf das Treuhandvermögen. Weil die Kanzlei Sammler Usinger schon mit der Materie befasst gewesen sei, vertrete sie die Stadt auch gleich vor Gericht. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })