Landeshauptstadt: Stadt prüft Kita-Beiträge
Einkommensgrenze für Höchstsatz soll steigen
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Die Stadtverwaltung prüft derzeit, ob und wie die Elternbeitragsordnung für die Potsdamer Kitas und Horte überarbeitet werden soll. Das sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow den PNN am Donnerstag auf Anfrage. Bei dem Prüfverfahren spiele auch eine Rolle, ob die Einkommensgrenzen für den Beitragshöchstsatz, die bisher bei 77 000 Euro liegt, angehoben wird.
Nach PNN-Informationen ist unter anderem die Erhöhung der Einkommensgrenzen auf bis zu 100 000 Euro im Gespräch. Bisher gilt bis zu einem Einkommen von 77 000 Euro ein sozial abgestuftes Gebührensystem. Ab 77 000 Euro aber zahlen alle Eltern den Beitragshöchstsatz – egal, wie viel sie verdienen. Ex-Jugendamtschef Norbert Schweers hatte kurz vor Ende seiner Tätigkeit für das Rathaus im August erklärt, er halte weitere Gehaltsstufen für Besserverdienende in der Gebührentabelle und somit auch höhere Kitabeiträge für Vermögende für möglich. Schweers hatte erklärt, es habe seit 2003 Lohnsteigerungen gegeben, die in der aktuellen Kalkulation nicht berücksichtigt seien. Unter anderem ist im neuen statistischen Jahresbericht aufgezeigt, dass in Potsdam der Anteil von Haushalten mit einem monatlichen Netto-Einkommen von mehr als 2600 Euro stetig wächst. Stadtsprecher Brunzlow sagte, die Äußerungen von Schweers würden als Hinweis bei den weiteren Überlegungen verstanden. Die Änderung der zuletzt vor neun Jahren beschlossenen Elternbeitragsordnung sei ein langwieriger Prozess, in welchem verschiedenste Interessenlagen zu berücksichtigen seien. Eine Übersicht, wie viele Eltern bereits den Höchstsatz bei den Kita-Gebühren zahlen, liege der Stadtverwaltung nicht vor, räumte Brunzlow ein: Die Beiträge würden von den privaten Trägern der Einrichtungen erhoben. HK
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