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Landeshauptstadt: Stadt prüft Urteil zum Glienicker Horn

Berliner Vorstadt - Die Potsdamer Bauverwaltung wertet derzeit das jüngste Gerichtsurteil zur Bebauung des Glienicker Horns aus. Wie Stadtsprecherin Regina Thielemann auf Anfrage sagte, werde geprüft, welche Folgen das Urteil des Potsdamer Verwaltungsgericht vom Dezember 2010 auf den „Kompromiss“ habe, den die Stadt offensichtlich bereits mit der Commerzbank – ihr gehören drei der vier bisher nicht bebauten Grundstücke an der äußersten Spitze der Landzunge – ausgehandelt hat.

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Berliner Vorstadt - Die Potsdamer Bauverwaltung wertet derzeit das jüngste Gerichtsurteil zur Bebauung des Glienicker Horns aus. Wie Stadtsprecherin Regina Thielemann auf Anfrage sagte, werde geprüft, welche Folgen das Urteil des Potsdamer Verwaltungsgericht vom Dezember 2010 auf den „Kompromiss“ habe, den die Stadt offensichtlich bereits mit der Commerzbank – ihr gehören drei der vier bisher nicht bebauten Grundstücke an der äußersten Spitze der Landzunge – ausgehandelt hat. Das Ergebnis der Prüfung werde den Gremien der Stadtverordnetenversammlung vorlegt, so der Baubeigeordnete Matthias Klipp (Bündnisgrüne). Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht eine Klage eines privaten Eigentümers zurückgewiesen. Dem Privatmann gehört das vierte der noch unbebauten Grundstücke. Er wollte dort sein Altersruhesitz errichten. Doch ein Wohnhaus-Neubau auf der Landzunge in exponierter Lage vis á vis dem Babelsberger Schloss würde „eine vollständige und unwiderrufliche Zerstörung der schützenswerten Sichtbeziehungen vom Babelsberger Park“ auf die „geschlossen wirkende“ Spitze des Glienicker Horns bedeuten, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Glienicker Horn war bekanntlich Mitte der 1990er Jahre mit Villen bebaut worden, die weithin als Bausünde gelten. Die Neubauten nahe des Welterbes hatten damals die Unesco alarmiert. Sie hatte Potsdam mit der Roten Liste für gefährdetes Welterbe gedroht. Als Kompromiss war auf die Bebauung der vier direkt am Tiefen See gelegenen Grundstücke verzichtet worden. Die Stadt hatte es jedoch versäumt – wie 2005 klar wurde – das Baurecht in Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern zu streichen. SCH

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