Landeshauptstadt: Städte werden geprüft
Auch Cottbus und andere Gemeinden sollen auf zusätzliche Verkaufstage an Sonntagen verzichten
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Das Land Brandenburg will in den kommenden Wochen die Regelungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen in den Städten der Mark überprüfen. Dazu bereite das zuständige Arbeitsministerium einen weiteren Rundbrief an die Kommunen vor, in dem „noch einmal über die rechtskonforme Anwendung“ des Ladenöffnungsgesetzes informiert werde, teilte Ministeriumssprecher Gabriel Hesse am Montag mit. Der Brief werde in den nächsten Tagen abgeschickt.
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg in der vergangenen Woche zur Sonntagsöffnung in Potsdam gebe es nun zum ersten Mal eine richterliche Klarstellung. „Die Rechtsauffassung des Arbeitsministeriums wurde bestätigt“, betonte Hesse. Jede Verordnung, die für eine Kommune mehr als sechs verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zulasse, verstoße somit gegen das Ladenöffnungsgesetz, hieß es.
Ziel der Aktion sei, dass Städte wie etwa Cottbus von sich aus ihre Verordnungen anpassen. „Wir wollen, dass die Kommunen eigenständig agieren“, sagte der Sprecher. Die Verordnungen würden anschließend überprüft. Bei „offensichtlichen Verstößen“ würden die Kommunen aufgefordert, „in einer angemessenen Frist einen rechtskonformen Zustand herzustellen“, hieß es. Wie lange die Frist sein wird, konnte Hesse nicht sagen.
Dem Ministerium zufolge werden dabei alle Kommunen gleich behandelt. „Wir gängeln Potsdam nicht“, betonte Hesse. Der Potsdamer Stadtverwaltung sei bekannt gewesen, dass maximal sechs verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Stadtgebiet und Kalenderjahr möglich seien. Hierzu habe es auch „viele direkte Gespräche auf Arbeitsebene“ und wiederholte Rundschreiben gegeben, betonte Hesse. Zudem habe bereits 2012 die Landeshauptstadt angewiesen werden müssen, die Verordnung zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen zu überarbeiten.
Stadtsprecher Stefan Schulz beschuldigte hingegen das Arbeitsministerium, mitverantwortlich für die kurzfristige Absage für diesen Sonntag zu sein. Die Verordnung der Stadt sei bereits Ende Dezember vergangenen Jahres im Amtsblatt veröffentlicht worden. Erst zwei Monate später habe das Land die Stadt gebeten, die Verordnung zu überarbeiten. Eine Anweisung sei erst im März erfolgt. „Das Arbeitsministerium hat lange nicht reagiert“. Damit habe auch das Land die „Rechtsunsicherheit zu verantworten“, sagte er den PNN.
Die Verordnungen zu den Sonntagsöffnungszeiten in anderen Brandenburger Städten wie Cottbus, Frankfurt (Oder), Rathenow, Bernau oder Strausberg sehen teilweise mehr Ausnahmen vor als in der Regelung für Potsdam, die jetzt durch das OVG abgewiesen wurde. So erlaubt Cottbus in ihrer Verordnung über die „Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ elf Einzeltermine. Jeweils gibt es dabei bezogen auf einen Ortsteil und ein Ereignis wie ein traditionelles Fest nur sechs Öffnungen an Sonn- und Feiertagen für jedes Geschäft. Ähnlich argumentierte auch die Landeshauptstadt bei ihren gekippten Sonntagsregeln.sen
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