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Landeshauptstadt: Städtebund kritisiert Ladenöffnungsgesetz als nicht zeitgemäß

Verband fordert Angleichung an Berliner Regelung mit zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr

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Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg (STGB) verlangt vom Land ein zeitgemäßes Ladenöffnungsgesetz. Derzeit sind zwischen Elbe und Oder sechs verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr erlaubt. In Berlin seien es dagegen acht plus zwei weitere Tage, an denen die Geschäfte aus besonderem Anlass öffnen dürften, kritisierte der STGB am Freitag in Potsdam. Der Verband sieht dadurch märkische Städte und Gemeinden rund um die Bundeshauptstadt benachteiligt.

Anlass für die Kritik ist die ablehnende Haltung des Landesarbeitsministeriums zu einer Verordnung der Stadt Potsdam, wonach es in diesem Jahr insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage geben sollte – allerdings nicht im gesamten Stadtgebiet. Einzelne Sonntage sollten nur in je einem Stadtteil gelten. Für die einzelnen Geschäfte wäre es der im Dezember beschlossenen Verordnung zufolge bei maximal sechs verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr geblieben.

Der Städte- und Gemeindebund verwies auch darauf, dass die brandenburgische Regelung ein Nachteil für die betroffenen Städte und Gemeinden in Bezug auf Berlin ist. „Für den untrennbar miteinander verbundenen Lebens- und Wirtschaftsraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg müssen auch gleiche Regeln gelten“, betonte STGB-Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher. Sonst gebe es keine fairen Wettbewerbsbedingungen.

Viele Städte und Gemeinden würden im Konsens mit ihren ortsansässigen Einzelhändlern, den Kirchen und Gewerkschaften verkaufsoffene Sonntage festlegen, die nur für einen Stadtteil gelten. „Diese stadtteilbezogenen Sonntagsöffnungen dürfen aber nicht zum Verbrauch dieses Sonntags für das gesamte Stadtgebiet führen. Das wäre lebensfremd und geht an den Realitäten in den Städten vorbei. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, zügig für eine Klarstellung zu sorgen“, appellierte Böttcher an die Landespolitik.

Ob sich die Stadtverwaltung Potsdam nun der Landesposition anschließt oder nicht, ließ Stadtsprecher Stefan Schulz offen. Er verwies allerdings darauf, dass sich der Einzelhandel und die Geschäftsinhaber in der Potsdamer Innenstadt stetig bemühten, die Attraktivität Potsdams aufrechtzuerhalten. Gerade an Wochenenden seien viele Touristen in der Stadt. „Wir sind aber immer gesprächsbereit und nehmen die Hinweise der Landesregierung gerne auf“, fügte er hinzu.

Das Arbeitsministerium hatte in einem Brief an Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) die Verordnung als nicht vereinbar mit dem brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz bezeichnet. Jakobs sei gebeten worden, die Regelung zu überprüfen. Bereits 2012 und im vergangenen Jahr hatte Potsdam durch entsprechende Verordnungen versucht, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage zu erhöhen. Im vergangenen Jahr war die Stadt sogar angewiesen worden, die Verordnung zu ändern.

Ein Ministeriumssprecher verteidigte die Entscheidung gegen die Potsdamer Regelung. „Brandenburg hat im Bundesvergleich eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze“, sagte er. Er verwies beispielsweise auf Baden-Württemberg. Dort gebe es nur drei verkaufsoffene Sonn- und Feiertage; in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg seien es vier. Zudem könnten Brandenburger Kommunen selbst bestimmen, an welchen Tagen Sonderöffnungszeiten eingerichtet werden, fügte er hinzu.

Die Landesregierung verhalte sich hier „päpstlicher als der Papst“, kritisierte auch der Fraktionschef von Bürgerbündnis/FDP in der Stadtverordnetenversammlung, Wolfhard Kirsch. „Selbst im erzkonservativen Polen öffnen die Läden sonntags“, fügte er hinzu. sen/dpa

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