Landeshauptstadt: Stadtparlament für Enteignungen
Potsdam startet Verfahren am Groß Glienicker See
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Groß Glienicke - Potsdam wird noch im November die Enteignung von Privatbesitzern am Groß Glienicker See beantragen. Dazu ermächtigte das Stadtparlament am Mittwochabend Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) mit großer Mehrheit bei etwa fünf Gegenstimmen, teilweise aus der CDU. Mit dem grünen Licht der Stadtverordneten wird die Verwaltung jetzt die Enteignungsbehörde des brandenburgischen Innenministeriums anrufen und dort Anträge auf Enteignung stellen, um den in einem gültigen Bebauungsplan festgelegten 2,5 Kilometer langen Uferweg auf dem ehemaligen Mauerstreifen am See durchzusetzen.
Oberbürgermeister Jakobs betonte, die Tür stehe weiterhin offen für gütliche Einigungen. Auch sei die Enteignungsbehörde gehalten, bei jedem Schritt des Verfahrens auf eine Einigung hinzuwirken, so Bürgermeister Burkhard Exner (SPD). Jakobs warnte aber zugleich vor zu großen Erwartungen: Der Uferweg werde nicht bis Weihnachten nächstes Jahr wieder offen sein. Er rechne damit, dass Anrainer gegen die Enteignungen, so sie denn vollzogen werden, Klage einreichen.
Mit seinem Beschluss hat das Stadtparlament auch die Kosten für den Uferweg abgesegnet: Für Entschädigungen und die Enteignungsverfahren sind jeweils zwei Millionen Euro und für den Bau des Uferwegs 2,7 Millionen Euro veranschlagt. Wie hohe Entschädigungen tatsächlich gezahlt werden müssen, legt allerdings die Enteignungsbehörde fest. Enteignet werden sollen 3400 Quadratmeter private Uferfläche, davon betroffen sind 41 Eigentümer von 26 Grundstücken. Die Seegrundstücke würden von einem vier Meter breiten Uferweg durchschnitten.
Zuvor hatte die Stadt Potsdam allen privaten Grundstückseigentümern Kaufangebote für die Uferflächen gemacht. Von den 27 Privatgrundstücken, die 41 Eigentümern gehören, hat laut Stadt nur eine Besitzerin ihre Kaufabsicht erklärt. Einige Eigentümer hätten als Gegenleistung für die Eintragung von Wegerechten Zugeständnisse von der Landeshauptstadt verlangt, die „aus rechtlichen Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes und der Integrität des Bebauungsplanes nicht zugestanden werden konnten und durften“, so Bürgermeister Exner. Andere hätten überhaupt nicht auf die Angebote der Stadt reagiert.
Brisant: Auch der Bund mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat mit Verweis auf ihr Wirtschaftlichkeitsgebot erklärt, dass er nicht an die Stadt verkauft. Stattdessen werde wie am Griebnitzsee-Ufer an den Höchstbietenden verkaufen. Im Fall Griebnitzsee hatte die Frage, ob der Bund zugunsten der Allgemeinheit an Potsdam verkaufen oder den Höchstpreis nehmen muss, der Bundestag entschieden. SCH
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