Landeshauptstadt: Stadttouren: Teilerfolg für TMB
Gericht gibt Marketing- Agentur teilweise recht
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Im Streit zwischen der landeseigenen Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB) und einem privaten Anbieter von Stadtrundfahrten in Potsdam zeichnet sich ein Teilsieg für die TMB ab. Nach einer ersten Beratung sehe es der Senat als zulässig an, dass die öffentlich geförderte Gesellschaft gleichzeitig eine Tourismusinformation betreibt und zugleich in diesen Räumen die eigenen Stadtrundfahren anbietet, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Brandenburg nach der Verhandlung am Dienstag. Dies berge zwar die Gefahr, dass die TMB ihre eigenen – privatwirtschaftlichen – Touren prominenter anpreise als die der Konkurrenz. Verboten sei dies aber nicht, sagte die Sprecherin. Damit vertritt das Oberlandesgericht in der Berufungsverhandlung eine andere Auffassung als das Landgericht Potsdam. Dieses hatte das Konstrukt im vergangenen Sommer als unzulässigen Wettbewerbsvorteil bezeichnet. In anderen Punkten blieb das Oberlandesgericht hingegen auf der Linie der ersten Instanz. So betrachtet auch der Senat in Brandenburg/Havel es als problematisch, dass die TMB ihre Touren mit dem offiziellen Potsdamer Weinberg-Logo bewirbt. Touristen könnten die Rundfahrten als offizielles Angebot der Stadt wahrnehmen, sagte die Sprecherin. Entschieden ist allerdings noch nichts. Der nächste Termin ist für den 30. Juli angesetzt, dann soll vermutlich über eine Vernehmung von Zeugen entschieden werden.
Geklagt hatte die „Alter Fritz“-Stadttourismus-Gesellschaft. Sie wirft der TMB vor, andere Angebote als die eigenen kaum, irreführend oder gar nicht zu bewerben. Ein Klägervertreter zeigte sich am Dienstag zuversichtlich, auch den Berufungsprozess für sich entscheiden zu können. Bei der TMB wollte man sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. wik
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