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Landeshauptstadt: „Sterbehilfe in engen Grenzen ermöglichen“ Es darf uns nicht egal sein, wenn Menschen in auswegloser Lage Sterbehilfe in Anspruch nehmen, meint Andrea Wicklein (SPD)
Die meisten Menschen wollen ihr Leben bis zuletzt selbstbestimmt gestalten. Sie wollen bei tödlichen Krankheiten keine lang anhaltenden Leiden, Schmerzen oder Apparatemedizin, sondern menschliche Begleitung und Nähe.
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Die meisten Menschen wollen ihr Leben bis zuletzt selbstbestimmt gestalten. Sie wollen bei tödlichen Krankheiten keine lang anhaltenden Leiden, Schmerzen oder Apparatemedizin, sondern menschliche Begleitung und Nähe. Wie im Leben wollen sie auch über ihren Tod selbst entscheiden. Mit der Patientenverfügung haben wir bereits ein sehr wichtiges Vorsorgeinstrument rechtlich verankert. Hunderttausendfach nutzen es die Menschen, um noch in guten Zeiten festzulegen, was Ärzte unternehmen oder unterlassen sollen, wenn sie sich selbst nicht mehr klar äußern können. Aber trotz des medizinischen Fortschritts und der Möglichkeiten der Schmerzbehandlung kann es vorkommen, dass Menschen am Lebensende auf ärztliche Hilfe angewiesen sind. In diesen Fällen den Betroffenen gegen seinen Willen zum Leben zu zwingen, wäre meiner Überzeugung nach ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Unsere Gesellschaft muss deshalb bei der Diskussion über die Sterbehilfe entscheiden, ob auch in letzter Konsequenz das Selbstbestimmungsrecht geachtet wird oder nicht.
Ich bin sehr froh, dass diese Debatte endlich den Deutschen Bundestag erreicht hat. Eröffnet sie doch auch die Chance, die Palliativmedizin und das Hospizwesen in unserem Land zu stärken. Damit würde vielen schwerstkranken Menschen trotz aller Leiden bis zuletzt ein Ja zum Leben ermöglicht werden. Zugleich würden die Menschen die Sicherheit haben, dass sie auch im schlimmsten Fall selbst entscheiden können. Auch das würde bestimmt vielen ein Ja zum Leben ermöglichen.
Klar ist: Momentan besteht hier noch Rechtsunsicherheit in unserem Land. Es darf uns nicht egal sein, wenn sich Menschen in ihrer ausweglosen Situation gezwungen sehen, Sterbehilfeorganisationen in Anspruch zu nehmen. Ich bin deshalb für eine Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht achtet.
In absolut engen Grenzen sollte es auch möglich sein, dass unheilbar und schwer leidende Kranke die freiwillige Hilfe eines Arztes bei der selbst vollzogenen Lebensbeendigung in Anspruch nehmen. Dabei muss aber auch beachtet werden, ob nicht Einsamkeit, Zurückgelassenwerden oder äußerer Druck ein Weiterleben als sinnlos erscheinen lassen. Darüber hinaus sollte die Palliativmedizin flächendeckend zur Verfügung stehen, um Schmerzen und Ängste vor dem Tod zu nehmen.
Aber nochmals: An der Kernfrage, ob unsere Gesellschaft es dem Einzelnen verwehren kann, selbstbestimmt und in Würde zu sterben, kommen wir nicht vorbei. Ich werde die Gesetzesberatungen intensiv begleiten und im kommenden Jahr bei einer öffentlichen Veranstaltung das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern suchen.
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