Landeshauptstadt: Stiftung erlaubt Radfahren in ihren Parks
Regelung gilt zunächst nur bis Ende des Jahres / Parkwächter können Verwarnungsgelder kassieren
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Die Schlösserstiftung bricht ihr Tabu: Nach jahrelangen Diskussionen kommt sie Forderungen von Anwohnern und Studenten nach und gibt Teile des Parks Sanssouci, des Neuen Gartens und des Parks Babelsbergs für das Radfahren frei – zunächst auf Probe bis Ende des Jahres. Gleichzeitig wird sie die Einhaltung der Parkordnung wieder selbst überwachen. Dazu ist die Institution des uniformierten Parkwächters neu belebt worden, der Verwarnungs- und Bußgelder verhängen kann. Grundlage ist eine Novellierung des Brandenburgischen Denkmalpflegegesetzes, die der Stiftung die Befugnisse einer Ordnungsbehörde überträgt. Dies sagte Stiftungs-Generaldirektor Hartmut Dorgerloh gestern bei einer Pressekonferenz.
Anwohner und Touristen dürfen nunmehr den zwischen Grünem Gitter und Neuem Palais längs durch Sanssouci führenden asphaltierten Ökonomieweg ab 6 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit mit dem Fahrrad benutzen. Freigegeben wurde ebenso die Nord-Süd-Strecke am Neuen Palais und der Abzweig zum an der Lennéstraße gelegenen Kuhtor. Als Strecke, wo das Fahrrad nur geschoben werden darf, wurde der ebenfalls in die Lennéstraße mündende Ausgang „Affengang markiert. Im Neuen Garten dürfen die Radler den asphaltierten Weg zwischen dem Haupteingang Alleestraße und der Gasthofbrauerei Meierei benutzen. Ein Abzweig führt zum Schloss Cecilienhof. Als „Schieberouten“ sind die Strecken von der Schwanenbrücke zur Meierei und zwischen Haupteingang und Gotischer Bibliothek ausgewiesen. Im Babelsberger Park reicht die Fahrstrecke vom Eingang Mühlentor bis zur Gaststätte „Kleines Schloss. Den restlichen Teil bis zur Parkbrücke Kleinglienicke müssten die Radler ihr Gefährt dann schieben.
Die teilweise Öffnung der Welterbeparke für das Radfahren ist in der Potsdamer Öffentlichkeit positiv aufgenommen worden. So erklärte Oberbürgermeister Jann Jakobs, er „freue sich sehr, dass im Ergebnis vieler Gespräche das absolute Radfahrverbot durch die Stiftung gelockert und das Radfahren auf einigen Wegen legalisiert wird.“ Erleichterung äußerten ebenso die Studenten, die vom Campus Lindenallee aus den Park durchqueren, sowie Eltern von Eicher und Golmer Kindern, die ihre Schulen in der Innenstadt so gefahrloser erreichen können als über die Maulbeerallee, in der es in den vergangenen beiden Jahren zwei tödliche Unfälle von Radfahrern gab.
Dorgerloh betonte, dass für die den Fußgängern vorbehaltenen Spazierwege mit ihren empfindlichem Belag weiterhin striktes Radfahrverbot gilt. Darauf werden auch die neu eingestellten, in Zweierstreifen patrouillierenden Parkwächter achten. Sie sind mit Funk, Datenerfassungsgerät und Kamera ausgerüstet und berechtigt, Verwarnungsgelder zwischen 5 und 35 Euro zu kassieren. Dies gilt ebenso für Verstöße wie das Laufenlassen von Hunden, das Klettern auf Skulpturen und Bäume, das Lagern auf den naturgeschützten Langgraswiesen, das Zurücklassen von Abfall und den Diebstahl von Pflanzen. Unterbunden werden soll ebenso das Skifahren und Rodeln auf den Rampen des Sanssouci-Weinbergs sowie das Silvesterfeuerwerk auf den Terrassen, wodurch Brandgefahr für das Schloss entstehe. Schwere Verstöße, so nächtliche Grillpartys in den Anlagen, können Bußgeldverfahren mit einer Strafandrohung bis zu 10 000 Euro nach sich ziehen.
Gartendirektor Dr. Michael Rohde wies in diesem Zusammenhang auf die hohe Wertigkeit der Gartendenkmale des Welterbes hin, die den Bauten und Kunstwerken gleichgestellt sind. Der Stiftung gehe es um deren Schutz und Erhaltung. Die Parkwächter sollten „mit Augenmaß“ versuchen, dafür das Verständnis der Besucher zu wecken Die Bestrafung stehe nicht im Vordergrund, sei jedoch bei Uneinsichtigen notwendig. E. Hohenstein
E. Hohenstein
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