Landeshauptstadt: Stiftung soll Bußgeld selbst eintreiben
Stadtverordnete lehnen Vollstrecker-Amtshilfe der Stadt wegen Parkordnung ab
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Die Stadt wird nicht zum Bußgeld-Vollstrecker für die Schlösserstiftung. Die Stadtverordneten haben entsprechende Pläne der Stadtspitze gestern mit 26 zu 16 Stimmen abgelehnt. Gegen die Amtshilfe für die Stiftung waren neben den Fraktionen Die Andere und FDP / Familienpartei auch zahlreiche Stadtverordnete von SPD und Linken.
Umstritten ist die Rolle der Stadt als Bußgeld-Vollstrecker besonders wegen der als zu restriktiv kritisierten Parkordnung der Schlösserstiftung. Der fraktionslose Stadtverordnete Pete Heuer führte an, dass die Stiftung Bußgelder für „Tatbestände“ verhänge, die über das hinaus gingen, was das Land der Stiftung in der sogenannten „Ordnungsbehördlichen Ermächtigung“ erlaubt habe. Dies könne die Stadt als Vollstrecker nicht unterstützen, so Heuer. Christian Kube von Die Andere meldete Zweifel an, weil die derzeitige Parkordnung der Stiftung als Grundlage für die eingetriebenen Bußgelder Ende 2009 auslaufe. Die neue sei nicht bekannt, es fehle die Grundlage für die Vollstrecker-Dienste der Stadt. Brigitte Oldenburg (Linke) befürchtete gar einen Imageschaden für die Stadt, wenn sie Vollstrecker werde.
Dem widersprachen Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) und Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg. Beide meinten, es sei nicht der richtige Weg, das Ersuchen der Stiftung um Amtshilfe bei der Bußgeld-Vollstreckung abzulehnen, um damit Protest gegen die Parkordnung kundzutun. Nach Angaben der Stadt musste die Stiftung bisher drei Bußgelder monatlich vollstrecken. Pro Fall hätte die Stadt für die Amtshilfe 8,69 Euro von der Stiftung bekommen. SCH
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