
© Manfred Thomas
Von Peer Straube: Stiftung verhängt Bann für Wintersportler
Rodeln, Ski- und Schlittschuhlaufen laut Parkordnung verboten / Verstärkte Kontrollen am Wochenende
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Die Schlösserstiftung will dem zunehmenden Wintersport in ihren Gärten Einhalt gebieten und ab sofort verstärkt die Parkordnung durchsetzen. Das kündigte Stiftungssprecherin Elvira Kühn gestern gegenüber den PNN an.
Rodeln, Skifahren und Schlittschuhlaufen ist laut Parkordnung untersagt. Eine Duldung nach dem Vorbild des Badens im Heiligen See werde es nicht geben, sagte Kühn. Ab dem Wochenende sollen verstärkt Mitarbeiter der stiftungseigenen Fridericus-Servicegesellschaft durch die Parks patrouillieren und auf das Verbot hinweisen. Fruchteten mündliche Ermahnungen nichts, würden auch Ordnungsgelder verhängt, sagte Kühn. Bei „dramatischen Verstößen“, etwa wenn eine massive Gefährdung der Parkbesucher durch hinabbrausende Rodler, Skateboarder oder Skifahrer festgestellt werde, wolle man auch die Polizei um Hilfe bitten. Nach Berichten von Augenzeugen hatte sich die Stiftung am vergangenen Wochenende noch weitgehend zurückgehalten. Langläufer zogen ihre Loipen durch Park Sanssouci, Rodler und Skateboarder hatten ihren Spaß auf den Terrassen am Schloss Sanssouci, der Maschinenteich wurde beherzt vom Schnee befreit und zum Eislaufen vorbereitet. Dass alle dabei unbehelligt blieben, lag laut Kühn daran, dass ein großer Teil des Personals mit der Schneeräumung beschäftigt gewesen sei.
Inzwischen häuften sich jedoch die Beschwerden von Parkbesuchern, die sich durch die Wintersportler belästigt und gefährdet fühlten, sagte Kühn. Vor allem Skilangläufer zögen ihre Loipen zum Teil „recht energisch“ durch die Besuchergruppen. Unfälle mit Verletzungen und Sachschäden müsse es auch schon gegeben haben. Stiftungsmitarbeiter hätten Beschädigungen an Baumrinden und „Blutstropfen im Schnee“ entdeckt. Kühn wies daraufhin, dass die Schlösserstiftung für eventuelle Unfallschäden keine Haftung übernehme. Schlittenfahrer etwa stellten nicht nur für Menschen eine Gefahr dar, sondern auch für die Bauwerke des Weltkulturerbes. „Wenn jemand die Schlossterrassen herunter fährt, ist das eindeutig eine Beschädigung, die wir ahnden müssen“, warnte die Stiftungssprecherin vor den möglichen finanziellen Folgen für die Betroffenen. Wenn Eltern ihre Sprösslinge aber lediglich auf Schlitten durch den Park ziehen, will sich die Stiftung kulant zeigen. Dadurch werde schließlich niemand gefährdet, so Kühn.
Allerdings gibt es auch jetzt schon Fälle, in denen die Stiftung durchgreift. So wurde PNN-Leser Hans Zeun in der vergangenen Woche Zeuge, wie Parkwächter im Neuen Garten einer Gruppe von Vorschulkindern das Rodeln auf dem Eierberg untersagten. Zeun geißelte das Vorgehen der Stiftung als „unsensibel und kinderfeindlich“. Dagegen berichteten Augenzeugen gestern von rodelnden Kindern an gleicher Stelle, die von vorbeigehenden Stiftungsmitarbeitern nicht behelligt wurden.
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