Landeshauptstadt: Strafrechtliche Relevanz tendiert „gegen null“
Griebnitzsee-Verträge: Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht keinen Verdacht
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Babelsberg - Die für Korruptionsfälle zuständige Staatsanwaltschaft in Neuruppin sieht beim Streit um den Uferweg am Griebnitzsee keinen Verdacht auf eine Straftat. „Die mögliche strafrechtliche Relevanz tendiert gegen null“, sagte der für Korruption zuständige Oberstaatsanwalt Frank Winter den PNN. Die Ermittlungsbehörde war, wie berichtet, von einer Anwältin mehrerer Villenbesitzer um eine Stellungnahme zu den städtebaulichen Verträgen gebeten worden, die die Stadtverwaltung mit vier Anrainern geschlossen hatte.
Es habe nie ein offizielles Verfahren gegeben, seine Behörde sei auf Vermittlung des Innenministeriums lediglich um Prüfung einer Rechtsfrage gebeten worden, so Winter. Die vier Anwohner waren mit den Verträgen auf einen Vorschlag eingegangen, der die Verlegung des früheren, öffentlich genutzten Kolonnenwegs in Ufernähe vorsah. Dadurch wurde der Teil der Grundstücksfläche, die von den Eigentümern privat genutzt werden kann, zum Teil erheblich vergrößert – weil der Weg bis dahin quer über die Grundstücke führte. Im Gegenzug wurde für den neuen Uferweg im Bereich dieser Grundstücke ein öffentliches Betretungsrecht im Grundbuch festgehalten. Einen Bebauungsplan gab es erst später.
Diesen B-Plan kassierte jedoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Berlin vor wenigen Wochen. Es kritisierte auch, dass die Stadt durch die Verträge mit den vier kooperationswilligen Anrainern „Abstriche bei der gemeindlichen Planung“ gemacht und einzelne Anrainer privilegiert habe. Die Anwälte von Anwohnern, die den Uferweg gesperrt haben, betrachten nun auch den neuen, bislang noch nicht öffentlich ausgelegten Bebauungsplan wegen der Vorverträge als juristisch angreifbar. „Damit ist auch das neue Verfahren hinfällig“, sagte gestern Anwalt Rainer Geulen. „Der Punkt ist die Ungleichbehandlung. So ein rechtswidriges Zugeständnis hätte die Stadt Potsdam nie machen dürfen.“ Im Gegenzug seien einzelnen Anwohnern Stege und sogar ein Pool genehmigt worden – als Bonus für die öffentliche Nutzung des Uferweges. Anderen sei dies verwehrt worden. Auch in dem vom OVG für ungültig erklärten B-Plan seien einzelne Wege rechtswidrig verzeichnet gewesen, so Geulen.
Zudem kritisierte Geulen das Vorgehen des Rathauses gegenüber dem Stadtparlament. Die Verordneten hätten über die Vereinbarung informiert werden müssen. Auch der Grünen-Stadtverordnete Andreas Menzel äußerte Bedenken. Die aus dem Amt scheidende Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz habe – noch bevor der B-Plan vorlag – eigenmächtig einzelne Verträge ausgehandelt. „Das ist ungerecht“, erkläre Menzel.
Bürgermeister Burkhard Exner hatte auf Anfrage eingeräumt, dass man das Aushandeln der städtebaulichen Verträge durchaus „strittig“ sehen könne. Man habe das damals abgewogen und sich dafür entschieden. „Wir sehen die ganze Sache gelassen“, so der Bürgermeister. Alexander Fröhlich
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