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Aus dem GERICHTSSAAL: Streit in der Diskothek eskalierte 1750 Euro Strafe für arbeitslosen Kellner

Aus Jux spritzte Martin M.* (26) mit seiner Wasserflasche auf der Tanzfläche der Diskothek „Nachtleben“ herum.

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Aus Jux spritzte Martin M.* (26) mit seiner Wasserflasche auf der Tanzfläche der Diskothek „Nachtleben“ herum. Was als Spaß gedacht war, wurde in der Nacht des 25. September 2011 blutiger Ernst. Zwei Besucher mussten mit Platzwunden ins St.-Josefs-Krankenhaus gebracht werden. Verursacher ihrer Blessuren – so die Anklage – sei Martin M. gewesen. Am Mittwoch wurde der arbeitslose Restaurantfachmann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte Martin M., dem Disko-Besucher Armin A.* nach einem Streit mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen zu haben zu haben. Danach soll er ein Glas nach seinem Kontrahenten geworfen haben, das ihn knapp verfehlt und stattdessen die Stirn einer jungen Frau getroffen haben soll.

Martin M. stand zum ersten Mal vor Gericht. Angetrunken, wie er gewesen sei, habe er Armin A. zwar geschlagen, aber weder ein Glas noch sonst etwas nach ihm geworfen, versicherte er. Armin A.* (30) betonte, zum ersten Mal in seinem Leben in eine Schlägerei geraten zu sein. Im Zeugenstand schilderte der kräftige junge Mann, wie er während des Tanzens plötzlich etwas Kaltes im Rücken spürte, als Täter den ihm unbekannten Martin M. ausmachte. Nachdem er ihm gesagt habe, dass das nicht in Ordnung sei, habe er weiter feiern wollen. Wenig später sei er erneut von hinten vollgespritzt worden. In der Annahme, es sei wieder Martin M. gewesen, habe er ihn am rechten Unterarm gepackt. Daraufhin habe Martin M. ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, sich dann „etwas vom Tisch gegriffen“ und sei auf ihn zugestürmt. „Ich habe mich weggedreht, spürte aber gleich darauf einen Schlag am Hinterkopf und ging zu Boden. Meine Kleidung wurde beschädigt“, erzählte der Zeuge.

Britta B.* (30) wollte mit ihrer Freundin einen Mädelsabend in der Diskothek in der Schopenhauerstraße verleben. Irgendwann wurde die Physiotherapeutin auf den Streit der Männer aufmerksam. Vor Gericht war sie ganz sicher, dass der Angeklagte mit einem schweren Glas nach Armin A. warf. „Dass es mich dann traf, war bestimmt nicht beabsichtigt. Ich stand einfach im Weg“, meinte sie.

Der Antrag von Armin A. auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wurde bereits während der Verhandlung entschieden. Der Angeklagte muss ihm insgesamt 160 Euro zahlen. Britta B. bleibt die Möglichkeit, sich mit Martin M. außergerichtlich zu einigen oder den Weg des Zivilprozesses zu gehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (*Namen geändert.) Hoga

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