Landeshauptstadt: Streit um Fernwärme-Rechnungen
Die Potsdamer Firma Danpower leistet Rückzahlungen und zwar freiwillig, wie das Unternehmen beteuert. Ein Fall beschäftigt jetzt den Bundesgerichtshof.
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Höhere Preise für Strom, Gas oder Heizung sind häufig unerfreuliche Begleiterscheinungen des Jahreswechsels. Für zahlreiche Groß Glienicker kam es diesmal anders. Vom Fernwärmeversorger Danpower gab es Geld zurück. Mit der Jahresrechnung flatterte ihnen für 2013 statt der sonst üblichen Nachzahlung die Ankündigung einer Rückerstattung ins Haus. „Laut der alten Abrechnung hätte ich 170 Euro nachzahlen müssen. Stattdessen bekam ich 217 Euro zurück“, sagt ein Anwohner. Ein anderer berichtet von einer doppelt so hohen Rückerstattung.
Was war passiert? Zusammen mit der Rechnung bekamen alle Kunden ein Informationsschreiben von dem in der Potsdamer Charlottenstraße ansässigen Wärmeversorger. Darin heißt es, die Geschäftsführung habe entschieden, die erst ab 2014 gültige Preisregelung schon für das Jahr 2013 rückwirkend anzuwenden. „Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, heißt es in dem Schreiben. Mit der Anwendung der neuen Preisregelung auf das Jahr 2013 sei eine Reduzierung der Preise verbunden.
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Dass Danpower im Vorjahr überhöhte Preise verlangt habe und nun zurückrudert, bestreitet Geschäftsführer Sven Schmieder auf Nachfrage. Das Unternehmen habe sich stets korrekt verhalten. „Wir haben immer vertragsgetreu abgerechnet“, so Schmieder. Das Unternehmen habe lediglich auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung reagiert und seine Preisregelung entsprechend angepasst. „Und zwar freiwillig“, so Schmieder.
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