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Landeshauptstadt: Streit um Gebäudeabriss am Pfingstberg Stadt verhängt Baustopp Denkmalstatus unklar
Nauener Vorstadt - Denkmal oder nicht Denkmal? Um diese Frage dreht sich ein Streit zwischen der Stadt und einem privaten Bauherren in der Großen Weinmeisterstraße 42.
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Nauener Vorstadt - Denkmal oder nicht Denkmal? Um diese Frage dreht sich ein Streit zwischen der Stadt und einem privaten Bauherren in der Großen Weinmeisterstraße 42. Frank Pendorf und seine Frau Kerstin Schulze-Pendorf haben das Ende des 18. Jahrhunderts gebaute Haus nebst Grundstück am Fuße des Pfingstbergs letztes Jahr von der Stadt gekauft – und es am vergangenen Wochenende abreißen lassen. Die Untere Denkmalschutzbehörde reagierte gestern und verhängte einen Baustopp. Soweit die Tatsachen.
Nach der offiziellen Denkmalliste des Landes Brandenburg steht das betreffende Grundstück unter Denkmalschutz – als Teil der Parkanlage Pfingstberg, „mit allen baulichen und gärtnerischen Anlagen“. Laut Pendorf besteht der Denkmalschutz jedoch nur für den Garten und nicht für das Gebäude. Eigentlich habe man das Haus sogar sanieren wollen und dafür Mittel aus dem Welterbeprogramm des Bundes beantragt, sagt der Eigentümer. Die Stadt habe abgelehnt. Aufgrund der schlechten Bausubstanz habe man sich für den Abriss entschieden, wolle das Gebäude aber äußerlich weitgehend originalgetreu wiedererrichten. Sogar historische Fenster und Ziegel sollen beim Bau Verwendung finden. Erhalten bleiben soll auch ein historischer Weinkeller aus der Erbauungszeit. Doch um den fürchten die Bauherren jetzt. Der Schutt des Hauses liegt auf der Kellerdecke – doch nach dem Baustopp dürfen sie ihn nicht beseitigen, jedenfalls nicht mit dem Bagger, nur manuell. Sollte es regnen, könnte der vollgesogene Schutt das Gewölbe zum Einsturz bringen, sorgt sich Pendorf. Eine Verantwortung dafür lehnt die Stadt jedoch ab.
Die Rolle der Denkmalvernichter weisen die Bauherren strikt von sich. Im Gegenteil. Den historischen Garten wollen sie wieder anlegen, außerdem verzichten sie auf Baumasse, die sie laut B-Plan sogar errichten dürften. Und, so ihr Argument, sollte es sich bei dem Gebäude wirklich um ein Denkmal gehandelt haben, hätte die Stadt längst reagieren müssen. Das tat sie nicht, wie ein den PNN vorliegendes Schreiben der Bauaufsicht vom 1. April belegt. Darin heißt es, die Abrissanzeige sei an mögliche betroffene Behörden weitergeleitet worden, darunter das Denkmalamt. Sollte es Einwände geben, „erhalten Sie spätestens innerhalb der nächsten 14 Tage eine Mitteilung. Andernfalls können Sie davon ausgehen, dass Genehmigungsvorbehalte seitens dieser Behörden nicht bestehen.“ Jetzt, nach sechs Wochen erst, hat die Denkmalbehörde reagiert. Der Baustopp sei verhängt worden, weil es sich um ein Denkmal handelt, so Stadtsprecherin Regina Thielemann. Die Bauherren wollen dagegen Widerspruch einlegen. pee
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