Landeshauptstadt: Streit um Villa Hirsch beigelegt
210 000 Euro für Erben des enteigneten Unternehmers
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Straßburg/Babelsberg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage zur Verstaatlichung von Grundbesitz in der DDR für beigelegt erklärt. Geklagt hatten die Erben des Unternehmers Althoff, es ging um drei jeweils rund 1000 Quadratmeter große Areale auf dem jetzigen Grundstück der Villa Hirsch an der Grenzstraße in Babelsberg. In der Villa Hirsch betreibt die Arbeiterwohlfahrt (Awo) eine Kita. 1953 enteignete die DDR den Unternehmer Althoff. Das Gelände nutzte sie für die Filmproduktion der Defa. Der Anwalt der Erben hatte den Wert der Flächen auf 1,5 Millionen Euro geschätzt. Das Gericht befand dagegen am Donnerstag, die von der Bundesrepublik angebotene Summe von 210 000 Euro sei angemessen. Die Straßburger Richter folgten damit einer gütlichen Einigung der Parteien. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof 2011 noch eine Verletzung des Schutzes des Eigentums festgestellt. Der Grund: Deutschland hatte das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen 1998 rückwirkend verändert. Bei der jetzigen Entscheidung ging es nur um die Höhe der Entschädigung. Dabei haben die Straßburger Richter auch anerkannt, dass Deutschland in diesem Fall eine Verletzung des Schutzes des Eigentums eingestanden hatte. Ursprünglich gehörte das Grundstück einer jüdischen Familie, die es im NS-Regime zwangsweise verkaufen musste. Der Unternehmer Althoff hatte es 1939 gekauft. dpa/SCH
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