Aus dem GERICHTSSAAL: Tatort Käsetheke
55-jährige Potsdamerin muss nach rabiater Attacke im Supermarkt 600 Euro Schmerzensgeld zahlen
Stand:
Am Stern - 600 Euro Schmerzensgeld, 60 Euro Schadenersatz und eine Geldbuße von 100 Euro an die Staatskasse muss Renate R.*(55) zahlen, weil sie sich am 26. Mai vorigen Jahres im Real-Markt des Sterncenters mit einer Kundin angelegt haben soll. Kommt die Potsdamerin dieser Auflage pünktlich nach, wird das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen sie eingestellt.
Renate R. ist korpulent. Das Gehen fällt ihr schwer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, sich am Tattag gewaltsam Zutritt zum Käseregal des Marktes verschafft zu haben, indem sie Claudia C.*, die ihr offensichtlich im Weg stand, deren Einkaufwagen gegen die Beine rammte. Die 42-Jährige stürzte durch den Anprall zu Boden, erlitt einen Meniskusriss. Sie musste operiert werden und war vier Wochen lang krankgeschrieben. Joggen oder Besuche im Fitness-Studio kann die passionierte Freizeitsportlerin seitdem vergessen, bei einem Wetterumschwung schmerzt das Knie, gelegentlich schwillt es auch an.
„Die Frau war mit ihren beiden Kindern in dem Bereich, wo ich hin wollte. Alle drei diskutierten lautstark. Ihr Einkaufwagen versperrte mir den Zutritt“, erzählte die Angeklagte. „Ich habe ihn ein bisschen zur Seite geschoben und mich dabei an meinem Rollator festgehalten. Da schnappte sie sich den Wagen und fuhr mir damit über den Fuß. Ich konnte vor Schmerzen kaum noch laufen.“ Wieso Claudia C. danach plötzlich laut schrie und zu Boden sackte, vermöge sie sich nicht zu erklären. Renate R. räumte aber ein, sie könne nicht ausschließen, dass der Wagen die Frau gestreift habe. „Ich habe sie nicht absichtlich angefahren. Aber sie hat mich gleich so angezetert.“
„Ich stand am Käseregal. Da schubste die Angeklagte mir meinen Wagen mehrfach gegen die Hüfte“, erinnerte sich Claudia C.* im Zeugenstand. „Ich schob ihn leicht wieder zurück. Kann sein, dass ich sie dabei am Fuß berührt habe. Auf einmal stieß sie ihn mir mit voller Wucht gegen die Beine. Dabei sagte sie: Typisch blond und blöd.“ Der Einkaufwagen habe sie am rechten Oberschenkel getroffen. Beim Fallen habe sie sich das Bein verdreht. Dadurch sei der Meniskus gerissen“, so Claudia C. Ihr kleiner Sohn sei panisch geworden, als die Mama plötzlich auf der Erde lag, doch das Personal des Marktes habe schnell reagiert und ihr Bein gekühlt.
Wer an jenem Maitag wem den Zugang zum Käseregal versperrte, lasse sich nicht mehr zweifelsfrei aufklären, befand das Amtsgericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle. Wichtiger sei die Frage: Handelte die Angeklagte fahrlässig oder vorsätzlich? Obwohl der seiner Funktion beraubte Einkaufswagen als gefährliches Werkzeug anzusehen sei, gehe sie nicht davon aus, dass Renate R. die Kundin absichtlich verletzen wollte. „Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände“, bilanzierte die Richterin nach zwei Verhandlungstagen. (*Namen geändert.) Hoga
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