Landeshauptstadt: Tatort Rieselfeld
Pkw Kia abgefackelt und Kumpel des Diebstahls bezichtigt
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Pkw Kia abgefackelt und Kumpel des Diebstahls bezichtigt Von Gabriele Hohenstein „Ich habe jetzt einen Mercedes“, berichtet Konstantin K. (20, Name geändert) stolz vor dem Jugendschöffengericht. Der sei allerdings älter als er. „Und der Tank ist vermutlich größer als Sie“, argwöhnt die Vorsitzende. Der Angestellte grinst schief. Im Sommer fuhr er noch mit seinem Kia durch die Gegend. Den fanden die Kumpels uncool. Doch Konstantins Vater, der den Wagen vorfinanzierte, wollte beim Kauf desselben ein Wörtchen mitreden. Sicher sollte er sein und günstig in der Versicherung. In Konstantin reifte ein folgenschwerer Entschluss. Um das ungeliebte Gefährt loszuwerden, fackelte er es am 5. Juni auf den Rieselfeldern zwischen Güterfelde und Sputendorf ab. An nächsten Tag meldete er auf der Polizeiwache Potsdam den Diebstahl des Kia von einem Parkplatz Am Stern und präsentierte als vermeintlichen Täter einen Bekannten, mit dem er im Clinch lag. Konstantin hoffte auf die Versicherungssumme. Von der wollte er sich ein standesgemäßes Gefährt kaufen. Später bekam er allerdings Gewissensbisse, beichtete seiner Mutter, was er angestellt hatte. Nun erschienen beide bei der Polizei und stellten die Sache richtig. „Zum Glück hatte ich bei der Versicherung noch nichts eingereicht. Sonst wäre ich jetzt auch wegen Betruges dran“, glaubt Konstantin K. Bei der Anklageerhebung ging die Staatsanwaltschaft noch von Brandstiftung aus, da sie der Ansicht war, der Kia gehöre Konstantins Mutter. Während der Verhandlung musste sie dies revidieren. Per Kaufvertrag konnte der junge Mann belegen, dass er seit dem 3. März 2003 Eigentümer des Fahrzeugs gewesen sei. Es wurde lediglich auf den Namen der Mutter versichert. „Da hätten Sie das Auto doch auch verkaufen können“, wirft die Staatsanwältin ein. Konstantin schüttelt den Kopf. „Ich hätte vielleicht 3000 Euro dafür bekommen. Das wäre zu wenig gewesen“, meint der bereits wegen Fahrens ohne Erlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie gemeinschaftlichen besonders schweren Diebstahls Vorbelastete ehrlich. Nun sitzt er auf einem Berg Schulden, muss das, was ihm Vater und Großeltern geborgt haben, zurückzahlen. Konstantin K. sei in seinem Verhalten durchaus noch einem Jugendlichen gleichzusetzen, betont die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Das Gericht teilt diese Einschätzung. Der Angeklagte wird wegen des Straftatbestandes der falschen Verdächtigung nach Jugendstrafrecht verwarnt und muss 500 Euro an das Märkische Kinderdorf entrichten.
Gabriele Hohenstein
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