Landeshauptstadt: Tausend Bilder des Missbrauchs
32-jähriger Potsdamer für Besitz von Kinderpornografie zu Bewährungsstrafe verurteilt
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Mehr als tausend kinderpornografische Bilder und Videos lud Markus M.* (32) aus dem Internet auf seine drei Computerfestplatten runter. Die jüngsten der darauf abgebildeten Opfer sexuellen Missbrauchs sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft erst drei Jahre alt gewesen sein. Im Sommer 2012 ging der Potsdamer den Ermittlern der Polizei ins Netz. Am gestrigen Dienstag musste er sich nun vor dem Schöffengericht für sein Verhalten verantworten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ging die Anklage von lediglich zwölf Tagen zwischen November 2009 und dem 30. August 2012 aus, an denen der Arbeitslose als Mitglied einer Plattform zum Tausch kinderpornografischer Schriften tätig wurde.
Markus M. legte zu Prozessbeginn ein pauschales Geständnis ab. Er wurde wegen Beschaffens und Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zu dreijähriger Bewährung ausgesetzt wurde. Die drei Festplatten wurden eingezogen. Laut Anklage befanden sich darauf Bild- und Videodateien mit Darstellungen von Oral- und Vaginalverkehr mit Kindern oder Manipulationen an deren Geschlechtsteilen.
Details zu den Beweggründen seines Tuns wollte der Angeklagte, der noch bei seinen Eltern wohnt, nicht nennen. Der Staatsanwalt bohrte dennoch nach. „Wie sind Sie auf die Idee gekommen, sich diese Dateien herunterzuladen? Haben Sie gezielt danach gesucht oder ist Ihnen das zugeflogen?“ „Dazu sage ich nichts“, entgegnete der Angeklagte. Auch zu weiteren Fragen hüllte er sich in Schweigen.
Der zur Verhandlung geladene Sachverständige berichtete, Markus M. habe in die entsprechenden Suchmaschinen Begriffe eingegeben, die in der Kinderpornografie-Szene üblich sind. So habe er speziell nach kleinen Teenies Ausschau gehalten.
„Ich möchte mich für mein Handeln entschuldigen. Ich habe daraus gelernt. So etwas kommt bestimmt nicht wieder vor“, beteuerte der Angeklagte während des Prozesses. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft glaubte ihm jedoch nicht recht. „Ihr Verhalten während der heutigen Verhandlung hat gezeigt, dass Sie noch nicht richtig Abstand von solchen Geschichten genommen haben. Sie warten ab, was kommt, ohne sich sauber zu positionieren“, sagte er und regte an, Markus M. möge sich einem Sexualmediziner vorstellen. Der solle entscheiden, ob der Hartz-IV-Empfänger eine entsprechende Therapie braucht.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Cornelia Michalski befand hingegen, die Taten hätten sich „im untersten Bereich kinderpornografischer Straftaten“ bewegt. Es sei nicht einzuschätzen, ob fachärztliche Hilfe angezeigt sei.
Allerdings solle Markus M. ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt werden, der ihm „das nötige Werkzeug in die Hand gibt“. Vielleicht entscheide er sich dann freiwillig zu einer Therapie. Und damit der Arbeitslose nicht wieder auf dumme Gedanken kommt, muss er 300 Stunden unentgeltlich arbeiten. (*Name geändert.)
Gabriele Hohenstein
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