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Aus dem GERICHTSSAAL: Taxifahrer blutig geschlagen Täter wegen räuberischer Erpressung verurteilt

Sie waren zu dritt, als sie am 8. April 2010 nach der Disko in das Taxi stiegen, in der Waldstadt den Chauffeur blutig prügelten und um 9,10 Euro Fahrgeld prellten.

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Sie waren zu dritt, als sie am 8. April 2010 nach der Disko in das Taxi stiegen, in der Waldstadt den Chauffeur blutig prügelten und um 9,10 Euro Fahrgeld prellten. Der vermeintliche Haupttäter wurde inzwischen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, in die jedoch mehrere Delikte des Potsdamers einbezogen wurden. Die beiden anderen sollten sich am Mittwoch wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht verantworten. Doch Juri J.* blieb der Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung fern. Die Polizeibeamten, die umgehend auf die Spur des Drückebergers geschickt wurden, trafen ihn unter seiner Adresse nicht an. Daraufhin erließ das Gericht Haftbefehl gegen den 25-Jährigen. So saß sein gleichaltriger Kumpel Sebastian S.* allein auf der Anklagebank. Der Sonderschulabgänger räumte die Attacke auf den Taxifahrer Burghard B.* ein, bezeichnete sie als „Mist“ und „totalen Schwachsinn“. Der Hartz-IV-Empfänger erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Er hat ein Schmerzensgeld von 200 Euro an das Opfer zu zahlen und 80 Stunden gemeinnützig zu arbeiten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

„Ich habe im Waschhaus mindestens eine halbe Flasche Wodka getrunken, außerdem Bier“, behauptete Sebastian S. während des Prozesses. „So richtig kann ich mich an die Rückfahrt im Taxi nicht mehr erinnern. Ich denke aber, dass ich zweimal handgreiflich geworden bin.“ „Sie haben zugeschlagen“, konterte die Schöffengerichtsvorsitzende Reinhild Ahle. „Handgreiflich werden klingt sehr harmlos. Kennen Sie das Foto des Verletzten in der Akte?“ Der Fahrer erlitt bei dem Angriff diverse Hämatome, eine verletzte Nase sowie eine Platzwunde am rechten Auge.

„Die jungen Männer, die um 4.30 Uhr am Hauptbahnhof in mein Taxi stiegen, wirkten nicht sehr betrunken“, entgegnete Burghard B.* im Zeugenstand. „Ich sollte sie auf dem Parkplatz des Waldstadt-Centers absetzen.“ Am Ziel habe der Beifahrer in seine Geldbörse geschaut, sie dann weggesteckt und versucht, die Autotür zu öffnen. „Da hielt ich ihn am Kragen fest und sagte, er soll den Blödsinn lassen“, so der mittlerweile 63-Jährige. „Von hinten kam der Ruf: Den machen wir alle. Da wurde mir etwas mulmig.“ Plötzlich habe es Schläge von allen Seiten gesetzt. Danach sei das Trio geflüchtet.

Die Tat sei grundlos und sinnlos gewesen, führte Richterin Ahle aus. Räuberische Erpressung sei eine Straftat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werde. Da der Angeklagte nicht die treibende Kraft war, die Beute zudem gering ausfiel, könne von einem minder schweren Fall ausgegangen werden. „Nehmen Sie das Urteil als Warnung, sich künftig vor derartigen Aktionen ganz weit zu distanzieren“, gab der Staatsanwalt dem Angeklagten mit auf den Weg. (*Name geändert.) Hoga

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