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Aus dem GERICHTSSAAL: Teure Spritztour

74-Jähriger verursachte betrunken einen Radunfall

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74 Jahre alt und knapp zwei Promille Alkohol im Blut – wahrlich nicht die beste Kombination für eine Spritztour mit dem Fahrrad. So kam es, wie es kommen musste. Wladimir W. stürzte am Nachmittag des 22. April in der Straße Am Jagenstein mit seinem Drahtesel, der danach nicht mehr fahrbereit war, rutschte in ein am Fahrbahnrand geparktes Auto. Die Kosten für dessen Reparatur lagen im vierstelligen Bereich. Jetzt saß der Russlanddeutsche wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs auf der Anklagebank und kassierte eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die auf den ersten Blick moderate Sanktion trifft den Mann, der mit seiner demenzkranken Frau von einer Mini-Rente und Sozialleistungen leben muss, dennoch empfindlich. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

„Ich hatte zu Hause ein paar Bier getrunken“, erzählte der Angeklagte. Wieso ihn dann plötzlich die Lust packte, Rad zu fahren, vemochte der Potsdamer nicht zu erklären. „Ich bin hingefallen und habe für kurze Zeit das Gedächtnis verloren“, murmelte er.

„Ich war mit meinen beiden kleinen Kindern unterwegs, als mich der Radfahrer auf dem Gehweg überholte. Beim Abbiegen auf die Straße blieb er wohl mit der Pedale am Bordstein hängen, kippte gegen ein Auto und fiel dann zu Boden“, erzählte Maja M.* (31) im Zeugenstand. „Als ich ihm auf die Beine helfen wollte, stürzte er erneut. Er wollte aber unbedingt weiterfahren.“ Ein zufällig vorbeikommender Passant habe den offenbar stark alkoholisierten W. festgehalten und die Polizei gerufen. „Er hätte ja nicht nur anderen Verkehrsteilnehmern, sondern sich auch selbst schaden können“, so die Zeugin. „Ich habe Sie dort nicht gesehen“, begehrte der Angeklagte auf. Der nächste Zeuge, Enrico E.*, hatte den betrunkenen Radler am Weiterfahren gehindert und die Ordnungshüter alarmiert. „Das Auto, dass der Angeklagte mit seinem Fahrrad touchierte, hatte hinterher zwei deutliche Schmarren“, berichtete der 25-Jährige. W. habe auf seinen Finger gespuckt, drübergewischt und behauptet, da sei überhaupt nichts.

„Sie wussten, dass Sie getrunken haben und setzen sich dennoch aufs Rad. Das war eine Vorsatztat“, wandte sich die Richterin an den Angeklagten. „Nach den Zeugenaussagen zu urteilen, waren Sie absolut fahruntüchtig. Wenn Sie Pech haben, strebt der Unfallgegner eine Zivilklage an. Dann kann es richtig teuer für Sie werden.“ (*Namen geändert) Hoga

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